Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Regelung  geschaffen. 1 )  Mit  den  Ladungen  nach  Minden  gingen  auch
die  der  Zwischenorte  bis  vor  Hameln,  die  in  der  Karte  markiert
sind,  mit  denen  nach  Hameln  die  Ladungen  bis  Höxter;  darüber
hinaus  nahm  die  Mündener  Reihefahrt  die  Güter  mit.  Weil  nach
Münden  allein  alle  acht  Tage  ein  Schiffszug  abgelassen  werden
konnte,  liefs  man  zeitweilig  nach  Münden  die  Güter  separat  laufen,
verlud  gesondert  davon  nach  Lauenförde,  Beverungen  und  Karlshafen. ­
  Der  Grund  für  die  hier  mehrfach  eintretenden  Verschiebungen
liegt  in  der  Rivalität  zwischen  Münden  und  Karlshafen.  Münden
verlangte  stets,  dafs  die  Fracht  für  Münden  und  Karlshafen  gleichgestellt ­
  werde,  da  Karlshafen  nur  durch  Münden  mitgenommen
werde,  allein  keine  Reihefahrt  unterhalten  könne.  Demgemäfs  trat
schon  bald  nach  Vereinbarung  des  Regulativs  eine  Trennung 2 ),  dann
zwei  Jahre  darauf  wieder  eine  Vereinigung  ein,  bis  Mündens  bisher
an  der  Weser  einzigartiger  Grofshandelsverkehr  mit  dem  Erlöschen
der  weitreichenden  Strafsen 3 )  und  der  Notwendigkeit,  sich  namentlich
im  Winter  aus  Mündener  Lägern  zu  versorgen 4 ),  zurückging,  sodafs
Karlshafen  ein  wünschenswerter  Zuwachs  war.  Die  Regelung  der
Dinge  von  1815  ist  typisch  geblieben.  Wenngleich  es  nach  1830  zu
Veruneinigungen  kam,  und  Konkurrenzorganisationen  sich  bildeten 5 ),  wo-*)

  Es  bildete  sich  später  eine  private  Vereinigung  der  in  dieser  Fahrt
tätigen  Schiffer.  (v.  Hormayr),  Fragmente  II,  1841,  S.  29—34,  39—41.
Handelskammerarchiv  (April  1838  separate  kleine  Beurtfahrt  nach  Thedinghausen, ­
  Verden,  Stolzenau  und  Gernheim).
2 )  Die  1818  beabsichtigte  Trennung  war  nicht  vollständig  durohzuführen
gewesen,  1820  trat  wieder  eine  Vereinigung  ein.  Archiv  der  Handelskammer
(Coli.  Sen.)  u.  a.  zum  27.  Juli  1820,  s.  a.  die  Regulative  u.  a.
3 )  Im  folgenden.
4 )  In  einem  Schreiben  vom  4.  August  1824  heifst  es;  Jetzt  könne  jeder
Krämer  (es  handelt  sich  um  Verkehr  nach  Franken)  jederzeit  per  Achse  von
Bremen  [Chausseen]  beziehen,  während  früher  im  Winter  auf  Vorrat  genommen
werden  mufste,  den  nur  der  Mündener  Grofskaufmann  halten  konnte.  Arch.
Coli.  Sen.
6 )  s.  Duckwitz,  Denkwürdigkeiten,  1877,  S.  7  ff.;  Über  die  bremischen
Schiffahrts-Institute  für  die  Oberweser,  Nov.  1840;  die  Zirkulare  der  Deputation
des  Mündener  Handelsstandes  an  die  Bremer  Kaufmannschaft  1831,  1832,  1833;
dazu  eine  umfängliche  Schrift  der  Deputation:  Darstellung  der  Ursachen  und
Verhältnisse,  welche  seit  Anno  1824  in  die  Ordnung  der  Oberländischen  Weser-Reiheschiffahrt
  störend  eingegriffen  haben,  Bremen,  1831  (Samml.  der  Stadtbibliothek ­
  Oberweserschiffahrt);  Friedrich  Hühn,  Die  Weser,  Zeitschrift  für  deutsche
Statistik,  herausgegeb.  von  v.  Reden,  II.  Jahrg.,  1848,  S.  390;  Fr.  v.  Reden,
Das  Königreich  Hannover,  II.  Abt,,  1839,  S.  108;  (v.  Hormayr),  Fragmente  II,
1841,  S.  39;  Heinrich  Meidinger,  Die  deutschen  Ströme,  IV.  Abt.,  1854
u -  a.  Aufserdem  die  Akten.
            
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