Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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finer  Armee,  die  der  allgemeinen  Wehrpflicht  entstammt,  zu  solchen  Expeditionen
zu  kommandieren.  So  hat  z.  B.  Deutschland  seine  überseeischen  Unternehmungen
der  letzten  Jahre  mit  Freiwilligen  ausgeführt.  Dies  erklärt  auch  zum  Teil,  weshalb
England  sich  mit  Soldtruppen  behilft  und  die  allgemeine  Wehrpflicht  nur  dann
populär  wird,  wenn  es  gilt,  einen  Krieg  in  Europa  zu  führen,  vor  allem,  um  sich
gegen  einen  Einfall  zu  schützen.®^)
Es  ist  klar,  daß  in  einem  Lande,  welches  keine  allgemeine  Wehrpflicht
kennt,  der  Krieg  andere  Wirkungen  hat  als  in  einem,  welches  seine  waffenfähige
Mannschaft  einheruft.  Zwar  wird  auch  dort  ein  Teil  der  Bevölkerung  in  den
Krieg  ziehen,  aber  der  Rest  wird,  wie  bisher,  seiner  Arbeit  nachgehen  können.
Soweit  Arbeitslose  sich  anwerben  lassen,  wird  die  Kriegführung  geringe  Störungen ­
  hervorrufen,  bedenklicher  ist  es  wohl,  wenn  Leute  arbeitslos  werden,
die  nicht  durch  die  Armee  aufgesaugt  werden.  Die  Bevölkerung,  die  während
des  Krieges  in  ihrer  Tätigkeit  wenig  gestört  wird,  ist  natürlich  mehr  als  in
Ländern  mit  allgemeiner  Wehrpflicht  in  der  Lage,  der  Regierung  Geld  zur  Verfügung ­
  /u  stellen.  Es  können  höhere  Steuern  erhoben,  Anleihen  in  größerem
Umfange  untergebracht  werden.
Da  ,der  Kriegsdienst  als  Naturalleistung  erhebliche  Störungen  mit  sich
bringt,  haben  viele  Autoren  die  Forderung  aufgestellt,  die  infolge  Unfähigkeit ­
  vom  Kriegsdienst  Befreiten  sollten  eine  Steuer  von  erheblicher  Höhe  entrichten. ­
  Während  einige  Staaten,  so  z.  B.  Österreich-Ungarn,  solch  eine  Wehrsteuer ­
  besitzen,  haben  sie  andere  Staaten,  so  z.  B.  Deutschland,  abgelehnt,
unter  anderem  mit  der  Begründung,  daß  es  dem  Volksempfinden  widerstrebe,
wenn  die  Aufopferung  für  das  Vaterland  mit  einer  Geldsumme'bewertet  werde.®®)
Neben  dieser  Naturalleistung  gibt  es  noch  eine  Reihe  anderer;  so  müssen
im  Kriegsfall  dem  Staate  Pferde  zur  Verfügung  gestellt  werden,  auch  haben
die  durchziehenden  Truppen  in  Freundes-  und  Feindesland  auf  Verpflegung
und  Quartier  Anspruch.  Zum  Teil  bestehen  Bestimmungen  darüber,  in  welcher
Weise  diese  Naturalleistungen  sofort  oder  nach  dem  Kriege  vergütet  werden,
^weit  die  Vergütung  |den  Marktpreisen  entspricht,  liegt  ein  Zwangskauf  vor,
in  den  anderen  Fällen  eine  mehr  oder  weniger  schwere  Naturalbesteuerung.
Wie  die  von  der  Armee  geforderten  Leistungen  und  Güter  teilweise  bezahlt
werden,  so  auch  die  Kriegsschäden.  Die  Bestimmungen  darüber  pflegen  der
Interpretation  einen  weiten  Spielraum  zu  lassen.  Im  allgemeinen  wird  es
vom  Erfolg  des  Feldzuges  abhängen,  wie  weit  man  in  der  Wiedererstattung
der  Schäden  geht.  Frankreich  hat  z.  B.  nach  dem  Deutsch-Französischen
Kriege  seinen  Untertanen  nur  in  notdürftiger  Weise  Ersatz  geleistet.
Sind  heute  schon  im  Kriegsfall  von  vornherein  Naturalleistungen  in  erheblichem ­
  Ausmaße  vorgesehen,  so  können  dieselben  in  gewissen  Fällen  eine
noch  weit  größere  Rolle  spielen.  Namentlich  wenn  die  Bemühungen  der
Regierung,  Geld  zu  beschaffen,  fehlschlagen  und  die  Papiergeldemission  nicht
unbedenklich  ist,  kann  es  sich  als  zweckmäßig  erweisen,  statt  erst  Papiergeld
auszugeben,  um  für  dieses  Naturalien  zu  empfangen,  die  Bürger  dann  zu  besteuern ­
  und  mit  dem  so  empfangenen  Papiergeld  neuerlich  Naturalien  zu
kaufen,  eine  direkte  Naturalbesteuerung  vorzunehmen  und  die  so  empfangenen
Naturalien  sofort  zur  Heeres  Verpflegung  oder  sonst  zu  Kriegszwecken  zu  verwenden. ­
  Daß  auch  in  neuerer  Zeit  derartige  Vorkehrungen  durchführbar  sind,
beweisen  die  Naturalsteuern  der  Südstaaten  während  des  Amerikanischen  Bürgerkrieges.®^) ­

Daß  die  Naturalwirtschaft  zu  Zeiten  großer  Wirren
wieder  aufleben  könnte,  erscheint  durchaus  möglich.  Es

®2)  Ebenso  wie  heute,  waren,  es  vor  allem  Gedanken  an  eine  Invasion,  die
z.  B.  H.  H  o  m  e  in  seinem  Versuche  über  die  Geschichte  des  Menschen  veranlaßte,
für  die  allgemeine  Wehrpflicht  in  England  einzutreten.  Deutsch  Wien  1787,
I,  S.  595.
®®)  Vgl.  über  diese  Frage  Cohn,  Volkswirtschaftliche  Aufsätze.  Stuttgart ­
  .1882,  S.  175  ff.
®*)  Vgl.  C.  V.  Hock,  a.  a.  O.  S.  508.
            
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