Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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Sehr  viel  hängt  davon  ab,  wie  feindliche  Privatschiffe  behandelt  werden.
So  hielt  sich  Franl^eich  z.  B.  im  Jahre  1870  an  die  Abmachungen  des  Pariser
Kongresses  und  respektierte  auf  Grund  dieser  Privateigentum  des  Feindes  zur
See  nicht,  weshalb  die  Deutschen  nach  dem  Kriege  Entschädigungen  für
die  geschädigten  Reeder  eintrieben.  Die  Deutschen  ihrerseits  hatten  dagegen
bereits  am  18.  Juli  1870  durch  eine  Verordnung  die  Erklärung  abgegeben,  daß
sie  französische  Handelsschiffe  nicht  wegnehmen  würden.®®)  In  früheren  Zeiten
wurde  die  Situation  besonders  dadurch  erschwert,  daß  Kaperei  betrieben  wurde,
indem  Privatschiffen  sogenannte  Kaperbriefe  ausgestellt  wurden.  Wie  weit
sich  moderne  Staaten  zu  einem  solchen  Verfahren  entschließen  würden,  kann
man  schwer  absehen,  doch  geht  die  allgemeine  Tendenz  dahin,  dem  Privateigentum ­
  möglichst  weitgehenden  Schutz  angedeihen  zu  lassen.
Im  Kriegsfall  werden  regelmäßig  für  Produkte,  die  zur  Kriegführung  benötigt ­
  werden,  Ausfuhrverbote  verhängt.®^)  Auch  wird  der  Export  von  Lebensmitteln ­
  eventuell  eingeschränkt  oder  ganz  sistiert.  Es  wäre  auch  zuviel  von
der  Bevölkerung  verlangt,  wenn  sie  eventuell  hungernd  mitansehen  müßte,  wie
Butter,  Geflügel  und  Eier  außer  Landes  gehen.®®)  Daß  man  die  Durchfuhr
von  Kriegsmaterial  verhindert,  ist  selbstverständlich.  Manchmal  genügen  an  Stelle
der  Ausñihrverböte  entsprechend  hohe  Ausfuhrzölle.®®)  Auch  die  Herabsetzung
von  Einfuhrzöllen  für  bestimmte  Artikel  kommt  in  Betracht,  ebenso  werden  weitgehende ­
  Änderungen  der  Bahntarife  häufig  vorgenommen.  Die  Wirkungen
dieser  Maßregeln  sind  im  allgemeinen  denen  in  Friedenszeiten  analog  und  dürften
nicht  allen  beteiligten  Unternehmungen  zum  Vorteil  gereichen.  Ausfuhnerbote
  für  Lebensmittel  können  zur  Folge  haben,  daß  sich  der  Preis  auf  einer
mäßigen  Höhe  hält  und  die  Landwirte  weder  Vor-  noch  Nachteil  haben.
Die  Veränderung  auf  dem  Arbeitsmarkt  wird  in  jedem  Kriege  eine
erhebliche  sein.  Die  Wirkungen  sind  aber  auf  den  einzelnen  Gebieten  sehr
verschieden.  Industrien,  welche  infolge  der  anfangs  meist  eintretenden  Absatzstockungen ­
  ohnedies  Arbeiter  entlassen  müßten,  werden  vielfach  mit  den  ihnen
übrig  bleibenden  Arbeitern  gerade  ihr  Auskommen  finden.  In  Industrien,
welche  für  die  Heeresverwaltung  arbeiten,  kann  es  dagegen  gerade  an  Arbeitern
fehlen.  Hohe  Arbeitslöhne  sind  hier  nichts  Seltenes.  Sie  werden  von  den
Unternehmern  im  allgemeinen  durch  erhöhte  Preise  wieder  hereingebracht.
Auch  andere  Industrien,  die  aus  den  oben  angeführten  Gründen  mit  einer  Produktionserweiterung ­
  rechnen  müssen,  werden  Schwierigkeiten  haben.  Insbesondere ­
  pflegt  die  Beschaffung  gelernter  Arbeiter  bestimmter  Kategorien  nicht
leicht  zu  sein.  Soweit  die  Heranziehung  ausländischer  Arbeiter  untunlich  erscheint, ­
  wird  man  vielfach  statt  der  Handarbeit  in  ausgedehntem  Maße  Maschinenarbeit ­
  verwenden  können.®®)  Zur  Bedienung  der  Maschinen  kann  man
aber  auch  Frauen,  jugendliche  Arbeiter  und  Greise,  sowie
überhaupt  ungelernte  Arbeiter  eher  verwenden.  Auf  manchen  Gebieten ­
  braucht  man  nur  die  Maschinen,  welche  man  in  Friedenszeiten  aus  Angst
vor  Überproduktion  feiern  ließ,  in  Gang  zu  setzen,  um  den  Mehrbedarf  zu  decken.
Wenn  auch  an  sich  die  Entlassungen  von  Arbeiter  auf  der  einen  Seite  den.
Neueinstellungen  auf  der  anderen  die  Wage  halten  können,  so  dürfen  wir  doch
nicht  vergessen,  daß  z.  B.  Betriebe,  welche  viele  Frauen  beschäftigen,  diesel^n
entlassen,  während  man  z.  B.  in  den  Bergwerken  kräftige  Männer  benötigt.
Besonders  fühlbar  wird  sich  häufig  der  Mangel  an  landwirtschaftlichen  Arbeitern

®®)  Vgl.  L.  W.  Lewis,  Die  Entschädigung  der  deutschen  Reederei  nach
dem  Deutsch-Französischen  Kriege.  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung
und  Rechtspflege  des  Deutschen  Reiches.  III.  S.  414.  Vgl.  aucn  VöIcker,
a.  a.  O.  S.  62  ff.
®7)  So  von  Deutschland  1870/71  für  Kohle;  vgl.  Völcker,  a.  a.  O.  S.  88,
J.  Rieß  er.  Finanzielle  Kriegsbereitschaft  und  Kriegführung.  Jena  1909,  S.  72.
®®)  Vgl.  Unruhen  in  Rouen,  „Der  österreichische  Ökonomist“.  1870,  S.  526.
®®)  Vgl.  J.  R  i  e  ß  e  r,  a.  a.  O.  S.  73.
®®)  Es  kommt  vielfach  sogar  geradezu  zur  Einführung  völlig  neuer  Hilfsmaschinen. ­
  So  während  des  Krieges  1870/71.  Vgl.  Völcker,  a.  a.  O.  S.  52.
            
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