Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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eingelagerte  Getreide  Vorschüsse  erhalten.  Es  ist  sofort  einleuchtend,  daß
eine  solche  Institution  den  Bauer  vom  lokalen  Händler  unabhängig  macht
und  zu  Beginn  der  Steuerreform  von  größtem  Segen  gewesen  wäre.  Diese
Speicher  können  das  Getreide  zu  geeigneter  Zeit  verkaufen,  und  der  Bauer  kann
seine  Geldsteuer  entweder  aus  dem  Erlös  oder  aus  den  ihm  gewährten  Vorschüssen ­
  bezahlen.  Es  ist  diese  Methode  keine  Naturalbesteuerung,  sondern
eine  Geldbesteuerung  mit  zentralisierter  Veräußerung  xier
Naturalien.  Daß  derartige  Einrichtungen  im  Kriegsfälle  besonders  geeignet ­
  sind,  erhellt  schon  daraus,  daß  dann  der  Markt  oft  arg  verwirrt
ist  und  jede  Zentralisation  im  Interesse  aller  Kreise  liegt,  insbesondere  aber
auch  im  Interesse  der  Militärverwaltung,  die  in  den  Speichern  Reserven  vorfindet. ­
  Übrigens  hat  die  Militärverwaltung  diese  Speicher  auch  im  Frieden
mit  Vorteil  benützt,  da  sie  aus  ihnen  Naturalien,  so  z.  B.  Hafer,  in  großen
Quantitäten  bezog.  Die  Ausschaltung  des  Zwischenhandels  kann  den  Landwirten ­
  und  der  Armee  Gewinn  bringen.
Alle  diese  Möglichkeiten:  Geldsteuer,  Naturalsteuer,  Geldsteuer  mit  zentralisiertem ­
  Naturalienverkauf,  sowie  manche  andere  können  nebeneinander  bestehen. ­
  Die  üblichen  Steuersysteme  sind  ursprünglich  städtische  Steuern,  die
man  vielfach  ohne  ausreichende  Anpassung  aufs  flache  Land  übertragen  hat.
Neben  den  angedeuteten  grundsätzlichen  Problemen  gibt  es  noch  eine
glanze  Reihe  anderer,  die  von  erheblicher  Wichtigkeit  sind.  So  muß  man  z.  B.  die
Frage  erörtern,  wie  weit  direkte,  wie  weit  indirekte  Steuern  am  Platz  sind,  wie
weit  Besitzsteuern  —  mit  denen  z.  B.  England  im  Kriegsfälle  rechnet.  Für
die  soziale  Struktur  ist  dann  wieder  das  Überwälzungsproblem  bedeutsam,  die
Feststellung,  welche  Steuern  und  in  welchem  Ausmaß  sie  vom  ursprünglichen
Steuerzahler  auf  den  eigentlichen  Steuerträger  übergehen.  Wenn  z.  B.  der
Hausherr  eine  Steuer  zahlen  muß,  wälzt  er  sie  oft  ganz  oder  teilweise  auf  den
Mieter  über,  indem  er  die  Mietzinse  erhöht.
5.  Schaffung  von  Zeichengeld.
Mit  Vorliebe  wird  in  großen  Kriegen  zur  Schaffung  von  Zeichengeld  geschritten, ­
  um  die  nötigen  Mittel  für  die  Regierung  bereitstellen  zu  können.
Man  spricht  gemeinhin  davon,  daß  die  Notenpresse  in  Bewegung  gesetzt  wird,
obgleich  dies  nicht  die  einzige  Methode  ist,  Zeichengeld  zu  erzeugen.  Soweit
man  die  gegenwärtige  Ordnung  der  Dinge  zu  überblicken  vermag,  muß  man
wohl  annehmen,  daß  in  einem  großen  Zukunftskrieg  die  Schaffung ­
  von  Zeichengeld  eine  erhebliche  Rolle  spielen  kann.
Beginnen  wir  mit  der  Schaffung  von  Noten.  Sie  können  von  der
Bank  gedruckt  und  dem  Staat  geliehen  werden,  sie  können  auch  unmittelbar
vom  Staat  ausgehen,  für  den  praktischen  Erfolg  ist  das  im  wesentlichen  dasselbe. ­
  Wir  wollen  diese  Unterschiede  zunächst  vernachlässigen  und  uns  fragen,
was  denn  überhaupt  die  Schaffung  von  Zeichengeld  bedeute?  Dadurch,  daß
Geld  erzeugt  wird,  wird  ja  die  Menge  der  vorhandenen  Güter  zunächst  nicht
vermehrt.  Um  alles  vorhandene  Geld  kann  man  ja  nie  mehr  Waren  kaufen,
als  auf  dem  Markte  vorhanden  sind.  Das  Drucken  von  Noten  verändert  daher
nur  die  Verteilung  der  Güter.  Betrachten  wir  die  Tabelle  XIII,  die  der  Tabelle ­
  XII  nachgebildet  ist,  so  sehen  wir,  wie  die  Schaffung  von  Zeichengeld
durch  die  Regierung  im  Ausmaße  von  30  Notenmengen  die  vorhandene  Geldmenge ­
  verdoppelt.
Wenn  die  Regierung  keine  Noten  emittiert,  so  zirkulieren  die  Güter,  wie
dies  Fall  I  uns  zeigt.  Die  Produkte  a,  b,  c  kosten  je  10  Notenmengen.  Nun
kommt  die  Regierung  auf  den  Markt,  und  im  Fall  II  stehen  den  drei  Warenmengen ­
  60  Notenmengen  gegenüber.  Wir  wollen  der  Einfachheit  halber  annehmen, ­
  daß  die  Regierung  ebenfalls  von  jeder  Produktionsmenge  gleichviel
zu  kaufen  wünscht.  Die  Bürger  können  mit  30  Notenmengen  auftreten,  die
Regierung  ebenfalls  mit  30  Notenmengen.  Es  ist  durchaus  verständlich,  wenn
die  Regierung  die  Hälfte  der  Waren  erhält,  die  andere  Hälfte  die  Bürgerschaft.
Nach  Abwicklung  der  Kaufgeschäfte  zwischen  Bürgern  und  Regierung  und  der
Bürger  untereinander  besitzt  jeder  Bürger  20  Notenmengen,  von  denen  10  von
            
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