Full text: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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teure die englischen Devisenpreise in die Höhe, was allen jenen schadete, die 
aus England Maschinen oder Rohstoffe beziehen und sich nun englisches Geld 
beschaffen mußten, um diese Importe zu bezahlen. Englisches Geld erhielten 
sie aber durch Ankauf englischer Devisen, deren Preis durch die Silberaus 
prägung in die Höhe ging. Dadurch würden andererseits aber wieder die 
Exporteure gewinnen, sowie alle jene, welche im Inlande jene Waren er 
zeugten, die man sonst aus England zu importieren pflegte. Jede Erhöhung 
der englischen Devisenpreise wirkte ähnlich wie ein Schutzzoll. 
Es fragt sich nun, wie der Staat den unerwünschten Nebenwirkungen be 
gegnen kann, welche die Ausgabe neuer Geldmengen hervorruft. Wir wissen 
aus den Erörterungen über das Fullartonsche Prinzip, sowie über die Zirkula 
tion der Anleihen, daß es vor allem darauf ankomme, die ins Publikum hinaus 
geströmten Geldmengen wieder in die Staatskassen oder Notenbankkassen zu 
rückzupumpen. Das ist nun nicht immer möglich, und man begnügt sich zu 
weilen damit, nur das übermäßige Anschwellen der Noten zu verhindern. Nadi 
dem Jahre 1866, als Österreich-Ungarn zur Aufrechterhaltung der staatlichen 
Funktionen Papiergeld ausgeben mußte, half man sich damit, daß man die 
Notenmenge, welche vom Staat emittiert werden durfte, mit 312 000 000 kon 
tingentierte. Wieso hatten wir nun bei Staatsnoten mit solchen Schwierig 
keiten zu kämpfen? Dies rührt daher, daß die Banknoten dann emittiert 
wurden, wenn der Markt Geld benötigte, und daß die Emission auf dem 
Wege der Kreditgewährung erfolgte, also ein Rückströmen garantiert war, 
während der Staat dann Noten emittierte, wenn er selbst Geld brauchte, 
unabhängig davon, ob auf dem Markte Geldmangel herrschte oder nicht. Mit 
der Tatsache, daß die Zahlungsmittel aus Papier waren, hatten die drohenden 
Gefahren nichts zu tun, sondern damit, daß ein Mittel fehlt, die Geldmengen 
wieder zurückzupumpen. Pflegen doch Steuern und innere Anleihen in solchen 
Zeiten zu versagen. 
Bei Papiergeld ist die Versuchung zu unaufhörlicher Emission gegeben!. 
Silbergulden kann man nicht schrankenlos vermehren, weil man das Silber erst 
beschaffen muß. Papier dagegen ist in beliebiger Menge vorhanden. Wie weit 
man darin gehen kann, zeigt die französische Assignatenwirtschaft in der Zeit 
der französischen Revolution. 1795 gab Frankreich Assignaten bis zum Be 
trage von 75 Milliarden aus. Dieser Vorgang ist durchaus verständlich, wenn 
man sich vor Augen hält, daß durch die erste Notenemission bereits die Preise 
sehr erhöht sein Können. Wenn nun die Möglichkeit fehlt, durch Steuern oder 
Anleihen, eventuell durch Kriegskontributionen einen erheblichen Teil der aus- 
gegebenen Gelder wieder zurückzupumpen, so muß der Staat, wenn er in der 
Folgezeit dem Markt eine ebenso große Güterquote entnehmen will, wie im 
Jahre vorher, eine größere Notenmenge emittieren und in dieser Weise steigert 
sich die Notenmenge, welche emittiert werden muß, selbst dann, wenn der 
Staatsbedarf konstant bleibt. 
Wir sehen, daß die Notenemission im Kriegsfall schwere Störungen hervor 
zurufen vermag, und es fragt sich, ob nicht andere Methoden zweckmäßiger sein 
können. An erster Stelle sei die Emission von Requisitionsbons genannt. Es 
wäre sehr wichtig, wenn man sich eingehend mit dem Problem beschäftigen 
wollte, wie die Ausgabe von Noten, wie die Ausgabe von Requisitionsbons wirke. 
Während des Balkankrieges waren beide Methoden zu beobachten. Die 
Serben suchten möglichst mit Noten zu bezahlen, während die Bulgaren bereits 
im Anfang des Krieges Requisitionsbons als Zahlungsmittel an die Bevölkerung 
verwendeten. Ich will von den psychologischen Wirkungen absehen. Die 
Zahlung mit Noten macht auf die Bevölkerung meist einen besseren Eindruck, 
als die Zahlung mit Requisitionsbons. Der Requisitionsbon unterscheidet sich 
dadurch von der Note, daß er zunächst kein gesetzlich anerkanntes Zahlungs 
mittel ist. Der Bauer, der Industrielle, der Kaufmann, welcher Requisitionsbons 
erhält, hat damit ein Forderungsrecht an den Staat erworben, das er nach dem 
Kriege geltend macht. Da der Bon kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, hat 
ein Bauer, der einen auf 20 Franken lautenden Bon hat, nicht die Sicherheit, daß 
der Kaufmann ihn mit 20 Franken in Zahlung nimmt. Der Kaufmann wieder 
kann ihn schwer zu 20 Franken in Zahlung nehmen, weil er nicht weiß, wie ihn
	        
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