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kundtun. Daß die ganze Entwicklung sich in dieser Richtung bewegt, kann
wohl als sehr wahrscheinlich angenommen werden.
ln ähnlicher Richtung wird wohl auch die Entwicklung des bargeld
losen Zahlungsverkehrs wirken. Soweit er organisierend eingreift,
wird durch ihn mittelbar die Naturalwirtschaft begünstigt, da nur sie,
nicht aber die (Feldwirtschaft einer auf einem Wirtschafts
plan auf gebauten Organisation fähig ist. Der bargeldlose Zah
lungsverkehr fördert in diesem Sinne nicht nur die Entthronung des Goldes,
sondern hilft auch die Entthronung des Geldes anbahnen. Das Geld,
wohl ursprünglich meist ein Geschöpf des Außenhandels, drang vor Jahr
tausenden in die in verschiedenem Maßstabe organisierten Naturalwirtschaften
ein. Es wirkte bald befreiend, bald zerstörend. Hatte es früher die Fernsten
zu Nächsten gemacht, so machte es dann die Nächsten zu Fernsten, schuf
Mitglieder derselben Gemeinschaft zu Konkurrenten und Gegnern um. Der
Geldgeber wurde zum Feinde aller, seine Hand war gegen jedermann und
jedermanns Hand gegen ihn. Erst die Entstehung minderwertigen Geldes
machte es wesentlich von gesellschaftlicher und staatlicher Geltung abhängig
und trug zu seiner Sozialisierung bei. Ihren Höhepunkt erreicht dieselbe durch
den bargeldlosen Zahlungsverkehr, welcher die ohnehin im Gange befindliche
Zentralisierung des Kredites begünstigt. Die Macht der Banken über Pro
duktion und Verteilung dürfte in absehbarer Zeit ebenso gemeinwirtschaftlich
kontrolliert werden wie jene der großen Verbände, sei es nun durch Eingliede
rung der Banken in das System von Verbänden der Produzenten, Kreditgeber
und Konsumenten, sei es durch unmittelbare staatliche Eingriffe. Die Ent
wicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erhöht zunächst etwas die Bank
macht, ermöglicht aber dem Staat Interventionen aller Art, erleichtert die
Kontrolle der Einkommen, die Kontrolle der Zahlungen und gibt vor allem
ein Mittel an die Hand, den Verkehr mit dem Auslande genau zu überwachen,
insbesondere dann, wenn uneinlösliches Girogeld (d. i. ausschließ
liche Verwendung von Verrechnungsschecks mit Kontenzwang bei größeren
Zahlungen) als Kurantgeld eingeführt wird. Vorbilder aus dem 18. Jahr
hundert könnten wohl dazu anregen. Die so erfolgte Zentralisation der Zah
lungen, die Übersichtlichkeit der Marktvorgänge in Verbindung mit dem Ver
bandssystem, wie es die Übergangswirtschaft mehr oder weniger ausgestalten
dürfte, führt dann wohl dazu, daß die oben angedeutete Befreiung vom Gelde
noch weiter durchgeführt und nun Ware gegen Ware durch Vermittlung der
Zentralen getauscht wird. Das Naturaleinkommen des Einzelnen wird wohl
der Angelpunkt werden, um den sich die Wirtschaft dreht. Über Natural
einkommen zu verfügen, müßte Bestreben der Banken sein, welche dann eben
neben Maschinen, Grund und Boden den Verbänden Naturaleinkommen für
Arbeiter kreditieren würden, wie sie heute Geld kreditieren. Die Schichtung
der Einkommen, die mehr als heute Ergebnis politischer Machtverhältnisse
wäre, würde sich zunächst nicht allzu sehr ändern, wohl aber dürfte die Ge
samtproduktion ein anderes Bild zeigen ; vor allem werden gewisse Gewinne
aus reinen Geldgeschäften, Zwischenhandelsgewinne und ähnliche Einkommens
bestandteile völlig entfallen. Ob der unmittelbare Einfluß aller
Machtfaktoren auf die Naturaleinkommen nicht schließ
lich anders wilrken wird als die Ausübung von Macht auf
dem Umwege über die Geldordnung, ist eine zweite Frage.
Der Übergang zu einer geldlosen Wirtschaft ist freilich durch das Be
stehen der aushaftenden Schulden, insbesondere der Staatsschulden, wesent
lich erschwert, da sich ein Analogon in der Naturalwirtschaft nicht ohne wei
teres schaffen läßt. Es ist für die Geldschulden wesentlich, daß sie ein kon
stantes Nominale aufweisen. Dies bedeutet z. B. bei sinkender Kaufkraft eine
Begünstigung der Schuldner. Das Bestehen von Geldschulden kann bei Ver
änderungen der Konsumgütermenge die Verteilung wesentlich umgestalten. Es
fragt sich nun, ob man derlei Eigentümlichkeiten in eine Naturalrechnung
hinübernehmen wird. Vielleicht wird man sich gerade bei Erörterung dieser
Fragen allmählich darauf besinnen, die Grundsätze festzulegen, welche man
bezüglich zukünftiger Verpflichtungen anzuwenden bestrebt sein will. Man