Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

85

aus  einem  Goldverkauf,  der  im  Zeitpunkt  tg  staltgefunden  hat,  die  andere  ausi
einer  Wechseldiskontierung,  die  im  Zeitpunkt  tg  stattgefunden  hat.  Die  Devisen
verwendet  B  zur  Zahlung  an  Y  im  Auslande  II.  Y  verkauft  die  Devisen  gegen!
Noten  an  die  Notenbank,  so  wie  dies  seinerzeit  A  im  Inlande  getan  hat.  Für
die  Notenbank  des  Auslandes  sind  dies  Wechsel,  welche  inländische  und  ausländische ­
  Unterschriften  tragen.  Das  Inkasso  erfolgt  für  diese  Notenbank  in
ihrem  Inland.  Die  aus  dem  Goldimport  für  die  Auslandsbank  II  resultierende
Wechselschuld  ist  nun  beglichen.  Die  Devise  1  behält  sie  noch  in  ihrem  Portefeuille, ­
  weil  sie  noch  nicht  fällig  ist.  Y  kauft  mit  den  zwei  Notenmengen  zwei
Warenmengen  X,  eine,  die  von  X  importiert  worden  war.  X  ist  nun  im  Besitze ­
  von  zwei  Notenmengen.  Die  eine  verwendet  er  dazu,  seine  Wechselschuld
bei  der  Notenbank  zu  zahlen,  die  andere  präsentiert  er  zur  Barzahlung  —  wir
wollen  annehmen,  daß  im  Auslande  II  die  Barzahlung  herrsche.  Diese  Goldmenge ­
  dient  dem  X  dazu,  eine  Ware  gi  aus  dem  Auslande  1  zu  beziehen,  wo
man  nur  Gold  in  Zahlung  nimmt.  Wir  können  uns  auch  denken,  daß  z.  B.
der  Wechselkurs  im  Auslande  II  gegenüber  dem  Auslande  I  so  groß  ist,  daß
sich  der  Goldexport  rentiere.
Das  von  mir  hier  vorgeführte  Schema  zeigt  uns  das  Inland  im  Zustand
einer  passiven  Zahlungsbilanz,  d.  h.,  es  muß  mehr  Zahlungen  an  das  Ausland
leisten,  als  es  von  dort  her  empfängt,  es  hat  für  mehr  Kronen  Waren  gekauft,
als  verkauft.  Den  Passivsaldo  begleicht  die  Bank  durch  Goldexporte.  Es
können  auch  andere  Mittel  angewendet  werden,  z.  B.  man  kann  auch  eine
Anleihe  aufnehmen,  das  heißt,  die  Differenz  schuldig  bleiben.  Durch  den  Goldexport ­
  kam  die  Bank,  wie  wir  sahen,  in  den  Besitz  von  Devisen  und  konntei
daher  im  Inland  den  Devisenkurs  beeinflussen.  Man  könnte  nun  die  Frage
aufwerfen,  weshalb  es  denn  besser  sei,  wenn  die  Notenbank  Devisen  statt  Gold
abgibt?  Wenn  Privatleute  oder  Privatbanken  derartige  Goldexporte  vornehmen,
so  werden  sie  zuweilen  Zeitplunkte  auswählen,  die  zwar  ihnen  persönlich  Vorteile
bringen,  den  Regierungen  aber  und  der  Gesamtheit  schaden.  Die  Privatspekulanten ­
  können  durch  Gold-  und  Devisenarbitragen  Geld  verdienen  auf
Kosten  der  übrigen  Staatsbürger.  Während  die  Notenbank  im  Interesse  der
Gesamtheit  auf  einen  konstanten  Kurs  hinzuarbeiten  verpflichtet  ist,  ist  die  Kursschwankung ­
  für  den  Spekulanten  die  Quelle  des  Gewinnes.  Der  Goldexport
wird  von  der  österreichisch-ungarischen  Bank  zu  einer  für  den  Notendienst
möglichst  günstigen  Zeit  vorgenommen,  während  die  Privatleute  eine  solche
Rücksicht  nicht  kennen.
Da  man  bei  Goldexporten  kaum  ein  per  Mille  verdient,  müssen  große
Quanten  Gold  von  Privaten  exportiert  werden,  um  solche  Aktionen  einigermaßen ­
  rentabel  erscheinen  zu  lassen.  Wenn  die  Notenbank  jedermann  Gold
abgeben  müßte,  kann  auch  die  Arbitrage  sich  des  Goldes  bemächtigen.  Heute
ist  das  nicht  möglich.  Aber  auch  die  Devisenabgabe  erfolgt  nicht  immer  ohne
weiters.  In  Zeiten,  in  denen  die  Notenbank  Grund  zur  Annahme  zu  haben
glaubt,  daß  eine  ihr  unerwünschte  Devisenarbitrage  einsetzt,  erschwert  sie  auch
die  Devisenabgabe,  wobei  sie  Wege  findet,  differenzierend  vorzugehen.
Sie  gibt  die  Devise  dem  Rohstoffimporteur,  der  sie  zu  Zahlungen  braucht,
dann  billiger  ab,  als  etwa  dem  Arbitrageur,  der  mit  Devisen  nur  spekulieren
will.  So  erklärt  sich  zlum  Teil  die  Tatsache,  daß  die  Devisenkurse  gelegentlich
über  den  oberen  Goldpunkt  hinausgestiegen  sind.  Wir  sehen  hier  einen  Fall  vor
uns,  in  dem  nicht  jeder  Käufer,  der  gleichviel  für  eine  Ware  bietet,  die  gleichen
Rechte  hat,  sondern  ini  dem  die  Käufer  differenziert  werden  nach  ihrer  sozialen;
Funktion.  Die  Bank  von  Frankreich  hat  eine  ähnliche  Politik  schon  sehr  früh
verfolgt.  Die  gesetzlichen  Bestimmungen  gaben  ihr  das  Recht,  Gold-  oder
Silbermünzen  abzugeben,  wenn  jemand  Noten  zur  Einlösung  präsentierte.  Sie
gab  nun  zeitweilig,  wenn  sie  es  für  zweckmäßig  fand,  nur  Silbermünzen  ab,
die  als  Zeichengeld  vor  den  Noten  keinen  Vorzug  hatten.  Wer  Gold  wollte,
mußte  eine  Prämie  zahlen.  Sie  machte  aber  auch  einen  Unterschied.  Wer
nachwies,  daß  er  das  Gold  zur  Zahlung  von  Rohstoffimporten  benötigte,  wurde
bevorzugt.  ,
Derartige  Differenzierungen  können  im  Mobil  isierungsund
  Kriegsfall  von  entscheidender  Bedeutung  sein.  Die  Noten-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.