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Mitglieder. Jährliche Einnahme 11—1300 Thlr. Vermögen 11,600
Thaler.
v. Schuttersche Stiftung,
zur Unterstützung armer Wöchnerinnen, von der Fran Gcneralin von
Schütter geb. %öfd; in Breslau mit 150 Thlr. begründet. Die
Verwendung der Zinsen ist in die Hand des Vorstehers der geburts-
hülflichen Poliklinik der Universität gelegt. Das Stiftungs-Kapital
war im Jahr 1837 durch einen Anschuß aus der Universitätskaste bis
auf 200 Thlr. in Staatsschuldschcinen erhöht. Vgl. Bethanien.
SchntzmannS-PensionS-Zttschnßkasse ;u Berlin.
Sie bildet sich aus Beiträgen der Schutzmänner und Schutzmanns-
Wachtmeister in Berlin und ist zn Pensions-Zuschüssen für pensionirte
Schutzmänner und Schutzmanns -Wachtmeister bestimmt. Durch Kab.-
Ordre vom L Juni 1854 erhieşt sic beschränkte Korporations-Rechte
und durch Kab.-Ordre vom 23. Mai 1860 wurde den Ofsizieren der
Schutzmannschaft gestattet, gegen Zahlung von Beiträgen bcizutreten.
Ein unterm 14. November 1863 landesherrlich bestätigter Nachtrag
zu den Grundbestimmungcn vom 1. Juni 1853 regelt die Verhältniße
der Offiziere weiter: sic genießen die Vortheile der'Kaste, luciitt sic die
Beiträge von ihrer Anstellung ab entrichten und dieselben bis zu ihrer
Pensionirung sortzahlen. Zwangsbeitritt findet nicht statt. Die Rechte
der Offiziere, welche bis dahin ihre Beiträge geleistet haben, bleiben in
Gemäßheit des Erlasses von, 23. Mai I860 gewahrt. Das Polizei-
Präsidium hat die Verwaltung der Kaste, deren Fonds fortan nur
in sicheren Papieren oder Hypotheken angelegt werden dürfen; die
Ober-Rechnungskamnicr die Revision der Jahrc's-Rechnungcn.
Schwabe Prie semnthsche Stiftungen.
Der 1824 zu Braunau (Lüben) f Gutsbesitzer Christian Gottlieb
Schwabe hatte durch Testament vom 12. Juli 1822 bestimmt, daß
sein Vermögen nach feinem,.uub seiner Gattin, geb. Priesemuth
Tode, zu milden Stiftungen verwendet werden solle. ļ des Ver-
inogenö waren für eine Stiftung zun: Besten armer verwaister Kinder
männlichen Geschlechts, 1- zu Stipendien für arme Studirende der
Breslauer Hochschule und zwar nur für gebornc Schlesier bestimmt.
Nähere Bcstlminungen über Einrichtung und Verfassung der Stiftungen
hatte dei Erblasser nicht getroffen, es war vielmehr der Staatsverwal-
ung die Aufgabe zugefallen, auf Grund der im Testament gegebenen
urzcn Andeutungen die Stiftung zur Ausführung zu bringen. Da
elde erwähnten Stiftungen, 1825 landesherrlich genehmigt, erst ins
treten sollten wenn das Kapital-Vermögen die Summe von
200,000 Thlr. erreicht haben würde, so wurde der Nachlaß von der
Regierung zu Liegmtz verwaltet und erst 1862 der Universität zu BreS-
, 7 des damals vorhandenen Vermögens mit ca. 67,000 Thlr. über
wiesen und angeordnet, daß die Stiftung in diesem Jahre ins Leben
treten sollte. Die Kollation der Stipendien steht dem Senat zu; bei
der Verleihung werden geborene Schlesier berücksichtigt; den Vortritt