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die Gründung von privaten Landwirtschaftsbanken 
unter der Bezeichnung „National Agricultural 
Qredit Corporation“ vor, denen ein Recht zur 
Ausgabe von Pfandbriefen, jedoch mit einer 
höchstens dreijährigen Laufzeit eingeräumt wurde. 
Als Deckung für die Pfandbriefe dienen die von 
den Banken erworbenen Werte. Der Höchstbetrag 
des Pfandbriefumlaufs soll einschließlich aller 
anderen Verpflichtungen nicht über den zehnfachen 
Betrag des eingezahlten Kapitals und der Reserven 
der einzelnen Banken hinausgehen. Der Geschäfts— 
reis dieser Landwirtschaftsbanken ist umschrieben 
nit: 
. Wechseldiskontierung, 
Lombarddarlehen, 
Wechselakzeptierung (Laufzeit der Wechsel oder 
»er Darlehen bis zu neun Monaten), 
Bewährung von Wechsel- oder Lombard— 
krediten auf die Dauer von höchstens drei 
Jahren, sofern diese Kredite der Viehhaltung 
und dem Molkereibetrieb nutzbar gemacht 
verden, 
An- und Verkauf von Regierungsanleihen, 
An- und Verkauf von Anteilen der National 
Sgricultural Credit Corporations, jedoch mit 
der Einschränkung, daß jede Bank nur 20 v. H. 
des eigenen Kapitals in Anteilen anderer 
N.A. C. Corporations anlegen darf. 
Den N.A.O.Corporations mit einem Kapital von 
nindestens 1 Million Dollars ist durch das Gesetz 
das Recht eingeräumt, bei den Federal Reservé 
Zanks Wechsel- und Lombard-Kredite bis zu einer. 
höchstlaufzeit von neun Monaten in Anspruch zu 
nehmen. Hierdurch ist die Bestimmung des Ge— 
setzes über die Fedéral Reservo Banks, die für die 
andwirtschaftlichen Kredite ohnedies schon eine 
echsmonatige Laufzeit im Gegensatz zu dem für 
alle sonstigen Kredite geltenden Maximum von 
drei Monaten vorgesehen hatte, weiter zugunsten 
des landwirtschaftlichen Betriebsmittelbedarfs ge— 
indert. Die so organisierten Banken sind wie die 
National Banks der Genehmigung und Aufsicht des 
Währungskommissars (Controller of the Currency) 
unterworfen. Das System hat bisher keine große 
Ausdehnung gefunden. Die N.A.G. Corporations 
können Pfandhbriefe nur dann unterbringen, wenn 
ie höhere Zinssätze als die der Pederal Indermediate 
Dredit Banks gewähren. Die Möglichkeit der Geld— 
heschaffung auf diesem Wege bietet gegenüber 
anderen günstigeren Möglichkeiten bei deu sich mit 
der Gewährung von Betriebskrediten an die Land— 
virtschaft befassenden Bankinstituten keinen ge— 
nügenden Anreiz, um dafür die Beschränkungen 
und Kontrolle, die das Gesetz vorsieht, auf sich zu 
nehmen. 
War bis in die Kriegszeit hinein das Gebiet des 
andwirtschaftlichen Kreditwesens in den Vereinigten 
Staaten ein noch unbearbeitetes Feld gewesen, so 
nag nach dieser Aufzählung der Ausbau, der in der 
Nachkriegszeit, veranlaßt durch die landwirtschaft— 
iche Krise, eingesetzt hat, fast überreichlich erscheinen. 
In ihm kommt auf jeden Fall die Überzeugung zum 
Ausdruck, daß dadurch, daß man dem Fäarmer die 
znanspruchnahme des Geldmarktes insbesondere 
ür Betriebskredite erleichtert, ein Faktor aus— 
geschaltet wird, der bisher zu Schwankungen im 
ßreis landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zum Ent— 
tehen oder zur Verschärfung landwirtschaftlicher 
drisen beigetragen hatte. 
5. Genossenschaftliche Absatz— 
organisationen 
Die Bildung landwirtschaftlicher Kreditorgani— 
ationen ist, wie gesehen, durch die Dezentralisation 
»es Bankwesens und die Gepflogenheit des Zu— 
ammenarbeitens des Farmers mit einer Privat— 
»ank erschwert. Für landwirtschaftliche Kreditver— 
inigungen bestand immer die Gefahr, daß sie nur 
chlechte Risiken in sich vereinigen, weil sich der 
nit guten wirtschaftlichen Erfolgen arbeitende Far— 
ner von ihnen fernhält. Für die landwirtschaft— 
schen Absatzorganisationen besteht diese Gefahr 
ticht. An einer Zusammenfassung des Angebots, 
»aran, daß ihm die Sorge um den Absatz durch 
sandelsmäßige Sortierung, Auswahl des gün— 
tigsten Marktes, Frachtersparnis, infolge Massen— 
»ersendung und Verwendung mechanischer Um— 
chlagvorrichtungen erleichtert wird, hat jeder Far— 
ner ein Interesse. Landwirtschaftliche Verkaufs— 
»rganisationen bestehen in den Vereinigten Staaten 
chon seit 50 Jahren. Sie sind zu fortwährend 
teigender Bedeutung gekommen und haben den Ab— 
atz einzelner besonderer landwirtschaftlicher Erzeug— 
nisse vollstärdig unter ihre Gewalt bekommen. Fuͤr 
en Absatz von Getreide spielen eine besondere 
dolle die Elevatorgenossenschaften, die bereits die 
zahl von 5000 erreichen sollen. Die Zahl der 
indwirtschaftlichen Verkaufsgenossenschaften über— 
aupt wird auf 12000 bis 14000 geschätzt mit 
ingefähr 124 Millionen Mitgliedern Der von 
ynen im Jahre 1923,24 erzielte Umsatz soll einen 
Vert von 2200 Millionen Dollars erreicht habens). 
Die Verkaufsgenossenschaften beschränken in der 
degel ihre Tätigkeit auf ein bestimmtes landwirt— 
haftliches Erzeugnis, Getreide, Vieh, bestimmte 
Ibstart, Milch und Käse usw. Sie beruhen in der 
degel auf mehrjährigen Kontrakten der Genossen— 
chaft mit Mitgliedern, in denen letztere sich ver— 
flichten, ihre gesamte Erzeugung an dem beson— 
eren landwirtschaftlichen Produkt ausschließlich 
urch die Genossenschaft zu vertreiben. Der Ver— 
rieb erfolgt jetzt meistens nach dem Poolprinzip, 
.h., die Genossenschaft sondert die eingelieferten 
Nengen nach Standards und Qualitätsgraden und 
ahlt jedem Mitglied für seinen Anteil an jedem 
zrad den Durchschnittspreis, den sie bei der Ge— 
amtverwertung des betreffenden Grades innerhalb 
iner bestimmten Zeit erzielt hat. Dieser Pool— 
jedanke findet und fand schon vor dem Entstehen 
»er kanadischen Weizenpools in dem National- 
ouncil of Farmers Cooperative Marketing eine 
rganisierte Vertretung. In den Weizenerzeugungs— 
ebieten der Vereinigten Staaten besteht eine größere 
Jahl von Weizenpools. Ihr Gesamtjahresumschlag 
rreicht allerdings noch nicht die Höhe des Um— 
atzes des Weizenpools der kanadischen Provinx 
37., Roonomist“, 2. Hälfte, 1925. S. 461.
	        
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