zu verstehen, die der Grundbesitzer jetzt erhält und deren Höhe
in bedeutendem Maße von der Marktlage, den Getreidepreisen
und der Konkurrenz anderer Länder abhängt. Es handelt sich
um eine Grundrente, deren Höhe die Bevölkerungsdichte und der
Grad der persönlichen Abhängigkeit der Ackerbauer von den
Grundherren bestimmten. Diese Art von Grundrente entsteht
nun nur bei einer gewissen Bevölkerungsdichte, mit dem Über
gang von der Feldgras- zur ansässigen Dreifelderwirtschaft.*)
Bjeljaew gibt ganz richtig die Ursache der Ausbeutung der
Ackerbauer in dünn bevölkerten Gegenden vor dem Übergang
zur Dreifelderwirtschaft an. „Der Bodenreichtum“, sagt er, „und
die Freiheit, sich soviel davon anzueignen, wie jeder will, schlie
ßen auf den ersten Blick die Notwendigkeit aus, sich auf frem
den Ländereien niederzulassen ... In der Tat hat sich aber
gerade erwiesen, daß eben dieser Reichtum an freiem Boden eine
der Ursachen war, die die Landleute veranlaß ten, fremde Län
dereien zu besetzen. Will man jungfräulichen Boden bebauen,
so muß er zuerst gereinigt, gerodet, beackert, dann besät werden.
Dazu bedurfte es des Arbeitsviehes, der Ackerwerkzeuge, eines
Vorrates an Saat und Nahrung bis zur nächsten Ernte. Kurz, es
war ein Kapital notwendig, um freien Boden zu besetzen . . .
Die armen Landleute waren somit gezwungen, den Boden der
reichen zu bestellen, die ihnen Arbeitsvieh, landwirtschaftliche
Werkzeuge, ein Haus mit allem Zubehör und Nahrung für die
erste Zeit bis zur neuen Ernte gaben, sowie für sie die öffentlichen
Abgaben zahlten“ . . .**) Wo man aber infolge der Verdichtung
*) In Westeuropa wird die Dreifelderwirtschaft zuerst im Codex
Lauresham, Ende des 8. Jahrhunderts, erwähnt. Um diese Zeit be
ginnen die freien Bauern zu verschwinden. In Rußland findet der Über
gang zur Dreifelderwirtschaft vor der faktischen Einführung der Leib
eigenschaft statt. Sowohl in Rußland als auch in Westeuropa hat somit
der Übergang zur Dreifelderwirtschaft die Aufhebung der Sklaverei und
Verwandlung der freien Bauern in Leibeigne zur Folge.
**) J. Bjeljaew, Die Bauern in Altrußland, S. 8. „Die Gebundenheit
der Ackerleute rührt aus dem Schuldverhältnis zwischen ,Schmutzigen‘
und Grundherrn her.“ Prof. Wladimirsky Budanow, Übersicht über
die Geschichte des russischen Rechtes (russ.), S. 36. Ebenso J. Engel-