Full text: Die Theorie der Volkswirtschaft

zu verstehen, die der Grundbesitzer jetzt erhält und deren Höhe 
in bedeutendem Maße von der Marktlage, den Getreidepreisen 
und der Konkurrenz anderer Länder abhängt. Es handelt sich 
um eine Grundrente, deren Höhe die Bevölkerungsdichte und der 
Grad der persönlichen Abhängigkeit der Ackerbauer von den 
Grundherren bestimmten. Diese Art von Grundrente entsteht 
nun nur bei einer gewissen Bevölkerungsdichte, mit dem Über 
gang von der Feldgras- zur ansässigen Dreifelderwirtschaft.*) 
Bjeljaew gibt ganz richtig die Ursache der Ausbeutung der 
Ackerbauer in dünn bevölkerten Gegenden vor dem Übergang 
zur Dreifelderwirtschaft an. „Der Bodenreichtum“, sagt er, „und 
die Freiheit, sich soviel davon anzueignen, wie jeder will, schlie 
ßen auf den ersten Blick die Notwendigkeit aus, sich auf frem 
den Ländereien niederzulassen ... In der Tat hat sich aber 
gerade erwiesen, daß eben dieser Reichtum an freiem Boden eine 
der Ursachen war, die die Landleute veranlaß ten, fremde Län 
dereien zu besetzen. Will man jungfräulichen Boden bebauen, 
so muß er zuerst gereinigt, gerodet, beackert, dann besät werden. 
Dazu bedurfte es des Arbeitsviehes, der Ackerwerkzeuge, eines 
Vorrates an Saat und Nahrung bis zur nächsten Ernte. Kurz, es 
war ein Kapital notwendig, um freien Boden zu besetzen . . . 
Die armen Landleute waren somit gezwungen, den Boden der 
reichen zu bestellen, die ihnen Arbeitsvieh, landwirtschaftliche 
Werkzeuge, ein Haus mit allem Zubehör und Nahrung für die 
erste Zeit bis zur neuen Ernte gaben, sowie für sie die öffentlichen 
Abgaben zahlten“ . . .**) Wo man aber infolge der Verdichtung 
*) In Westeuropa wird die Dreifelderwirtschaft zuerst im Codex 
Lauresham, Ende des 8. Jahrhunderts, erwähnt. Um diese Zeit be 
ginnen die freien Bauern zu verschwinden. In Rußland findet der Über 
gang zur Dreifelderwirtschaft vor der faktischen Einführung der Leib 
eigenschaft statt. Sowohl in Rußland als auch in Westeuropa hat somit 
der Übergang zur Dreifelderwirtschaft die Aufhebung der Sklaverei und 
Verwandlung der freien Bauern in Leibeigne zur Folge. 
**) J. Bjeljaew, Die Bauern in Altrußland, S. 8. „Die Gebundenheit 
der Ackerleute rührt aus dem Schuldverhältnis zwischen ,Schmutzigen‘ 
und Grundherrn her.“ Prof. Wladimirsky Budanow, Übersicht über 
die Geschichte des russischen Rechtes (russ.), S. 36. Ebenso J. Engel-
	        
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