Full text: Die Theorie der Volkswirtschaft

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der Bevölkerung zur Dreifelderwirtschaft übergegangen war, dort 
bildete sich die Hörigkeit aus. Auch später, während in den 
dicht bevölkerten Gegenden die Leibeigenschaft schon blühte, 
konnte sie dagegen in dünn bevölkerten Gebieten nicht auf- 
kommen. Das Gesetzbuch Jaroslaws kennt nur die Abhängigkeit 
infolge des Darlehens. Dagegen geht aus den Pskower Gesetzen 
des 14. bis 15. Jahrhunderts hervor, daß es nicht allein der Man 
gel an Arbeitsmitteln war, was die Bauern veranlaßte, sich auf 
fremden Ländereien niederzulassen, da die Bauern häufig eigenes 
Inventar besaßen. Zu dieser Zeit wirkte schon der Mangel an 
freiem Boden . . . 
So war es zunächst das Darleihen von Produktionsmitteln, das 
die Ausbeutung der Arbeit zur Zeit der Viehzucht- und exten 
siven Ackerbauwirtschaft ermöglicht hat, eine Ausbeutung, die 
sich auf den „freien“ Vertrag gründete. 
Wenn wir die Verteilung der Produktivkräfte in den Perioden 
der Jagd, der Viehzucht und des Ackerbaues vergleichen, so fin 
den wir, daß man in der Viehzuchtwirtschaft mehr Arbeit auf 
die Herstellung von Produktionsmitteln verwendet, als zur Zeit 
der wilden Jagd; ebenso fordert der Ackerbau mehr Produktions 
mittel als die Viehzucht. Die Ausrüstung des UrJägers ist mini 
mal; der Viehzüchter muß schon Vieh halten, das er nicht sofort 
verbrauchen darf; der Ackerbauer dagegen ist zur Haltung eines 
Vorrats von Samen, Getreide, von Produktionsmitteln usw. ge 
nötigt. Der Übergang zum Ackerbau fordert 
also gewissermaßen die Anhäufung von Pro 
duktionsmitteln, die schon notwendig wer 
den, um existieren zu können. Die Unter 
jochung des Schuldners durch die Besitzer 
dieser Produktionsmittel erscheint als Re 
sultat dies er Verteilung der Produktivkräfte, 
die den Übergang zum Ackerbau ermöglichte. 
Dagegen fordert der Übergang zur intensiveren Kultur, zur 
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mann. Die Leibeigenschaft in Rußland, Leipzig 1884: „Tatsächlich übte 
der Grundherr über die Bauern eine Herrschaft aus, eine bedeutende 
Macht, da der Bauer meistens ¡ihm verschuldet war.“ S. 12—13 u. 19.
	        
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