Full text : Die Theorie der Volkswirtschaft

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der  Bevölkerung  zur  Dreifelderwirtschaft  übergegangen  war,  dort
bildete  sich  die  Hörigkeit  aus.  Auch  später,  während  in  den
dicht  bevölkerten  Gegenden  die  Leibeigenschaft  schon  blühte,
konnte  sie  dagegen  in  dünn  bevölkerten  Gebieten  nicht  aufkommen.
  Das  Gesetzbuch  Jaroslaws  kennt  nur  die  Abhängigkeit
infolge  des  Darlehens.  Dagegen  geht  aus  den  Pskower  Gesetzen
des  14.  bis  15.  Jahrhunderts  hervor,  daß  es  nicht  allein  der  Mangel ­
  an  Arbeitsmitteln  war,  was  die  Bauern  veranlaßte,  sich  auf
fremden  Ländereien  niederzulassen,  da  die  Bauern  häufig  eigenes
Inventar  besaßen.  Zu  dieser  Zeit  wirkte  schon  der  Mangel  an
freiem  Boden  .  .  .
So  war  es  zunächst  das  Darleihen  von  Produktionsmitteln,  das
die  Ausbeutung  der  Arbeit  zur  Zeit  der  Viehzucht-  und  extensiven ­
  Ackerbauwirtschaft  ermöglicht  hat,  eine  Ausbeutung,  die
sich  auf  den  „freien“  Vertrag  gründete.
Wenn  wir  die  Verteilung  der  Produktivkräfte  in  den  Perioden
der  Jagd,  der  Viehzucht  und  des  Ackerbaues  vergleichen,  so  finden ­
  wir,  daß  man  in  der  Viehzuchtwirtschaft  mehr  Arbeit  auf
die  Herstellung  von  Produktionsmitteln  verwendet,  als  zur  Zeit
der  wilden  Jagd;  ebenso  fordert  der  Ackerbau  mehr  Produktionsmittel ­
  als  die  Viehzucht.  Die  Ausrüstung  des  UrJägers  ist  minimal; ­
  der  Viehzüchter  muß  schon  Vieh  halten,  das  er  nicht  sofort
verbrauchen  darf;  der  Ackerbauer  dagegen  ist  zur  Haltung  eines
Vorrats  von  Samen,  Getreide,  von  Produktionsmitteln  usw.  genötigt. ­
  Der  Übergang  zum  Ackerbau  fordert
also  gewissermaßen  die  Anhäufung  von  Produktionsmitteln, ­
  die  schon  notwendig  werden, ­
  um  existieren  zu  können.  Die  Unterjochung ­
  des  Schuldners  durch  die  Besitzer
dieser  Produktionsmittel  erscheint  als  Resultat ­
  dies  er  Verteilung  der  Produktivkräfte,
die  den  Übergang  zum  Ackerbau  ermöglichte.
Dagegen  fordert  der  Übergang  zur  intensiveren  Kultur,  zur

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mann.  Die  Leibeigenschaft  in  Rußland,  Leipzig  1884:  „Tatsächlich  übte
der  Grundherr  über  die  Bauern  eine  Herrschaft  aus,  eine  bedeutende
Macht,  da  der  Bauer  meistens  ¡ihm  verschuldet  war.“  S.  12—13  u.  19.
            
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