Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil II. Korn-Giroverkehr. 
Die Auszahlung kann körperlich oder, wenn Papnebtynis Girogut 
haber ist, durch Gutschrift geschehen. Die vorliegende Urkunde 
ist also eine Girobescheinigung, bestimmt für den Girozahler, d. i. 
für Nikanor (vgl. Abschn. 30). 
Was die Wendung Onèp Teviiparoç toO òieXriXuGóioç € êtouç 
betrifft, so bezieht sie sich darauf, daß der Fuhrmann zum Ein 
fahren der Steuern des Jahres 5 in Anspruch genommen wurde, 
sodaß der Fuhrlohn bezahlt wird „für die Erzeugnisse des abge 
laufenen Jahres 5“, d. i. das liturgische Dienstjahr des Nikanor; 
beglichen wird der Fuhrlohn im ersten Monate des Jahres 6. 
Die Übersetzung lautet nunmehr: „erhalten haben die Speicher 
verwalter von Talei (durch Wegschrift) von dem (Giro-)Vorschüsse 
des Weizensteuererhebers Mkanor (zur Begleichung von Fuhren) 
für die (Feld-)Erzeugnisse des abgelaufenen Jahres 5, (auszahlbar) 
an Papnebtynis, Sohn des Nestnephis, zu Händen des Philo, an 
Fuhrlohn in Talei VI12 (Artaben) Weizen“. 
Eine andere Urkunde, P. Teb. U 338 (um 195 n. Ohr.) scheint 
ebenfalls den Getreidevorschuß eines Steuererhebers zu betreffen, 
doch ist die Urkunde zu sehr zerstört, als daß sie nähere Schlüsse 
gestattete. Der Getreidevorschuß scheint hier durch den Staat 
(Staatsspeicher) hergegeben worden zu sein. 
Abschnitt 21. 
Steuerzahlung im Girowege. 
Die Steuern wurden in ptolemäischer Zeit durch Pächter, 
in römischer Zeit durch Erheber und Pächter von den Steuer 
pflichtigen eingezogen ^ Die Erheber der Getreidesteuern heißen 
irpÚKTOpeç cTiTiKÚJV^, zum Unterschiede von den Erhebern der 
Geldsteuern, den irpáKTopeç àpTupiKÔiv. Wenn der Steuerzahler 
weiß, daß der Erheber oder Pächter zu ihm kommt, um die 
Steuern abzuholen, wird er sich für gewöhnlich nicht der Mühe 
unterziehen, die Steuern selber zu der Steuerstelle zu tragen. Das 
gilt besonders für die Getreidesteuer, zu deren Beförderung ein 
Wagen oder ein Lasttier nötig ist. Die Bezahlung der Getreide 
steuern geschieht im allgemeinen unmittelbar nach der Dresch 
arbeit, und zwar auf der Dorftenne, woselbst die Steuerpächter 
‘ Wilcken, Ostraka I S. 515 ff. und S. 572 ff. 
* Seit dem Anfänge des 3. Jahrh. n. Chr. treten die Dekaproten als 
Erheber in Wirksamkeit.
	        
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