Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 23. Fernverkehr der Privatleute. 
103 
buches' dieses Staatsspeichers vereinnahmt wurde, daß alle zwei 
oder drei Einzahlungen von einem und demselben Einzahler namens 
Ammonion ausgehen und für zwei Empfänger bestimmt sind, von 
denen der eine im Dorfe Tlethmis, der andere im Dorfe Tachoi^ 
wohnt. Das können nur Girozahlungen sein, die der Staatsspeicher 
in Tochnubis entgegennimmt und an den Staatsspeicher in Tlethmis 
sowie an den Staatsspeicher in Tachoi-Senkyrkis durch Dienst 
scheck übermittelt. Unsere Urkunde kann diesen Dienstscheck 
nicht vorstellen, weil sie die Zahlungen für Tlethmis und für Tachoi 
gemeinsam enthalt, während für jeden dieser Orte je ein besonderer 
Dienstscheck abzusenden war. Vielleicht ist darum unsere Urkunde 
eine Bestätigung über die geschehenen Einzahlungen 
(Quittung) zu Händen des Einzahlers Ammonion, ausgestellt 
vom Staatsspeicher in ToxvoOßig. Die geringe Menge jeder einzelnen 
Einzahlung (l'/g '/e Artabe, 1 Artabe und '/12 Artabe) läßt er 
kennen, wie stark das Girowesen der Staatsspeicher für den Fern 
verkehr selbst bei geringfügigen Schuldausgleichungen in Anspruch 
genommen wurde. P. Amh. II 122 ist darnach wie folgt zu über 
setzen und zu erklären: 
„Einlieferung in den Staatsspeicher des Dorfes Tochnubis an 
Feldfrucht des Jahrganges 20. 
A, gebucht auf Seite 63 des Kassentagebuches: 
a) für Rechnung des Staatsspeichers in Tlethmis: 
Einzahler: Ammonion. Empfänger: Heliodoros und 
Matys. Betrag: [l'/g'/s] Artaben^ 
b) für Rechnung des Staatsspeichers in Tachoi-Senkyrkis: 
Einzahler: (derselbe). Empfängerin: Tisois-Eudaimonis. 
Betrag: 1 Artabe. 
B, gebucht auf Seite 67 des Kassentagebuches: 
für Rechnung des Staatsspeichers in Tlethmis: 
Einzahler: (derselbe). Empfänger: Heliodoros und Matys. 
Betrag: '/12 Artabe. 
‘ Über den Unterschied zwischen Kassentagebuch und Konto siehe 
Archiv IV S. 101. 
* Taxoi liegt in unmittelbarer Nähe von levKÚpKiç, denn beide Dörfer 
haben zur Zeit des P. Fior. I 8 (136/8 n. Chr.) einen gemeinsamen KUjpoTpop- 
Uareúç. Vielleicht haben sie aus demselben Grunde auch einen gemeinsamen 
Staatsspeicher, sodaß oben in Z. 5 etwa Taxoi fj-rpi levKÚpKcujç oder dgl. 
zu lesen wäre. 
® In der Lücke Y[ ] wird, entsprechend der Zusammenzählung 
am Schlüsse, die Artabenmenge zu suchen sein; es ist 1‘/* V« “f“ V‘* — 1 V* ’/<•
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.