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Teil II. Korn-Giroverkehr.
Die Hauptmasse bilden die 176 Artaben. Da sonst nicht
bekannt ist, daß ein Steuerzahler, ein Staatspächter usw. für seine
an den Staat gezahlten Getreideabgaben auch noch Lagergebühr
zu zahlen hat, ist die Frage zu stellen, weshalb gerade für diese
176 Artaben eine Lagergebühr verlangt wurde, namentlich auch,
weshalb für die Lagergebühr von 3 V2 Artaben abermals eine Lager
gebühr und für die letztere zum drittenmale eine Lagergebühr
fällig war. Die Höhe einer Lagergebühr pflegt abhängig zu sein
von der gelagerten Masse und der Zeitdauer der Lagerung. Die
Zeitdauer des Lagerns eingezahlter Getreideabgaben hängt aber
von dienstlichen, dem Willen des Steuerzahlers völlig entrückten
Umständen ab; deshalb erscheint es bedenklich, in Troòiú|LiaToç
schlechthin eine Gebühr für das Lagern von gezahlten Getreide
abgaben zu sehen. Natürlicher wäre es, diese Abgabe als eine
„Versäumnisgebühr“ zu erklären.
In BGU. 977 (um 162 n. Ghr.)i scheint diese Abgabe tat
sächlich von einer Zeitdauer abhängig zu sein (Z. 9ff.); [‘Po]u-
TiXiuui TToXuKpáiei aT^parrijYnffavTi [. . . . èXjácrcra) upofféGeTo unèp
(f]pi[apTaß(ag])^ TTOÒi0|u(aToç) òià Xófou [( )|arí]vo\j^ êujç 'AòpiavoO^
r) (êiouç) GeoO AòpiavoO (nupoO) kò" ktX. Ein abschließendes Urteil
über die Art der Abgabe 7TOÒií))LiaToç läßt sich jedenfalls auf Grund
der bisherigen Zeugnisse® nicht abgeben.
Eine andere Gebühr, die mit der Lagerung der Giroguthaben
im Staatsspeicher in Verbindung stehen könnte, ist die aus ptole-
mäischer Zeit bekannte Gebühr peraßoXpg dvm oiKÍaç eîç tò
òúipa, die in P. Teb. 1123 (1. Jahrh. v. Chr.) wiederholt vorkommt.
Diese Urkunde ist eine Zusammenstellung der Einnahmen ver
schiedener Dörfer, teils Geldeinnahmen, teils Getieideeinnahmen. Die
Zusammenstellung muß also bei einer den Staatsspeichern und der
Staatskasse Vorgesetzten Stelle angefertigt worden sein®. Kenntlich
sind die Einnahmen vom 4. eines nicht genannten Monats aus TaXei
und vom 6. desselben Monats aus KepKeoffîpiç. Für die letzteren
Einnahmen lautet der Text (Z. 11 ff.):
‘ Z. 2 ergänze [oiTopeTjpiIiv.
® Berichtigung von Grenfell und Hunt, P. Teb. II S. 157.
® Der Zeitraum von x Monaten.
* d. i. Choiak.
® vgl. die weiteren Belegstellen bei Grenfell und Hunt, P. Teb. II 339,
17 Anm.
® vgl. Abschn. 12.