Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil II. Korn-Giroverkehr. 
Wäre diese Zahlung der Kleruchengenossenschaft eine Steuer 
zahlung an den Staat oder, was näher läge, eine Lehenzinszahlung 
an den Staat, so müßte die Art der Zahlung (Steuer oder Zins) 
sowie der Empfänger in irgend einer Weise benannt worden sein. 
Wollte man die Wendung uirèp KXppouxujv als Bezeichnung des 
Empfängers (vgl. Abschn. 36) in Anspruch nehmen, so würde 
die Benennung des Zahlers fehlen. Das Fehlen des Zahlers in 
dieser sonst so ausführlichen Quittung ist aber nicht wahrscheinlich. 
Daß in P. Fior. I 35 eine Selbsteinlage der Kleruchen auf 
ihr eigenes Girokonto vorliegt, scheint auch daraus hervorzugehen, 
daß besondere Gebühren (upoapeTpoupEva) zur Erhebung gelangen 
in Höhe von l^/ia Artabe. Diese Gebühren werden nur dann er 
hoben, wenn Ackerfrucht körperlich im Speicher entgegen 
genommen oder ausbezahlt wird (vgl. S. 113). 
Ein anderes Beispiel für das Hinzielen von ‘viTrèp toö òeíva’ 
auf den Zahler ist die oben (S. 104) bereits eingehend bespro 
chene Urkunde P. Fay. 16: pérpricrov TTocteiòujvíuji urrèp 'Hpa- 
kXeíòou, d. i. der Speicherverwalter soll an Poseidonios (als Emp 
fänger) für Rechnung des Herakleides (als Zahlers) x Artaben 
verabfolgen. Hier kann es gar nicht zweifelhaft sein, daß das ÖTrep 
den Zahler hinter sich hat. Siehe auch die S. 150 behandelte 
Urkunde P. Lond. H S. 94 Nr. 180, wo das ú-rrép dieselbe Be 
deutung hat. 
Abschnitt 35. 
Zahlung uTrèp toO òeíva, an den Empfänger. 
In dem Pachtangebote P. Amh. II 88 (vgl. oben S. 75) ver 
spricht ein Pachtlustiger namens Kastor dem Verpächter Eutychides 
(Z. 21 ff.): TTÚVTa (d. i. èKcpópia) ò[è] peTppcruj kut’ Itoç Oirèp aoO 
eîç TÒ ÒTi[pócr]iov ktX. Euty chides besitzt ein Girokonto beim Staats 
speicher, daher verspricht Kastor, den Pachtzins jährlich an den 
Staatsspeicher (eiç xò òripócnov) abzuliefem. Das 'uirép’ hat hier 
nicht, wie in den Beispielen des Abschn. 34, den Zahler hinter 
sich, sondern den Empfänger. 
Wollte man das ‘ÜTtèp croO* übersetzen durch „für dich“, so 
würde diese Übersetzung ebenso ungenau sein, wie der griechische 
Text, und die Übersetzung würde zur Klarstellung des Vorganges 
nichts beitragen. Folgt in Girourkunden auf *uTrép’ der Empfänger, 
so hat man überall daran zu denken, daß eine Gutschrift in 
einem Konto erfolgt, und daß jenes uirép auf das Konto hinzielt,
	        
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