Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  35.  Zahlung  óitèp  toO  beîva,  an  den  Empfänger.

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in  welchem  die  Gutschrift  vor  sich  geht.  Daher  übersetzt  man
besser:  „ich  werde  einzahlen  auf  dein  Girokonto“.  Ein  weiteres
Beispiel  für  ünép  mit  nachfolgendem  Empfänger  ist  P.  Amh.  11
122  (siehe  oben  S.  102).
Daß  der  Gedanke  an  das  Konto  bisweilen  zum  Durchbruche
kommt,  zeigt  z.  B.  Ostr.  II  1479  (2.  Jahrh.  n.  Chr.);  hier  wird  eine
Abgabe  gezahlt  bnèp  \óyo(u)  dvviú(vriç),  d.  h.  die  Zahlung  wird
bei  der  Empfangsstelle  vereinnahmt  und  verbucht  in  demjenigen
Abrechnungsbuche  oder  Steuerkonto  (Xótoç),  welches  die  Einnahmen ­
  für  die  annona  nachweist.  Für  gewöhnlich  freilich  begnügt
man  sich  mit  der  einfacheren  Wendung  (z.  B.  Ostr.  II  273)  unèp
àvvújvriç.  So  werden  wir  auch  in  P.  Amh.  II  88  hinter  dem  úirép
ein  XÓTOU  hinzuzudenken  haben,  denn  Kastor  will  den  jährlichen
Pachtzins  auf  das  Girokonto  des  Verpächters  einzahlen.
In  P.  Amh.  II  88  ist  das  empfangende  Girokonto  ein  Privat-Girokonto.
  Weit  zahlreicher  aber  sind  diejenigen  Urkunden,  in
denen  die  auf  úrrép  folgende  Empfangssteile.  ein  Steuer-Girokonto ­
  ist;  darüber  soll  im  folgenden  Abschn.  36  gehandelt  werden.
Abschnitt  36.
Zahlung  urrèp  xoO  òeíva,  für  einen  Etatstitel.
Jeder  Etat  zerfällt  nach  den  verschiedenen  Arten  der  Einnahmen ­
  in  Abteilungen.  Diese  Abteilungen  nennt  man  heute  Etatstitel. ­
  Der  Etat  der  deutschen  Reichs-Post-  und  Telegraphenverwaltung ­
  beginnt  z.  B.  mit  folgenden  Einnahmetiteln:
Titel  1.  Porto  und  Telegrammgebühren,
Titel  2.  Personengeld  (für  Beförderung  von  Personen  durch
die  Landposten),
Titel  3.  Gebühren  für  Bestellung  von  Postsendungen  am  Orte
der  Postanstalt  (OrtsbesteUgeld),  usw.  usw.
Jeder  Titel  hat  sein  besonderes  Konto.  Hat  man  also  z.  B.
Ortsbestellgeld  zu  vereinnahmen,  so  nimmt  man  das  Einnahmekonto ­
  für  den  Titel  3  und  trägt  dort  die  Einnahme  ein;  man  sagt
alsdann:  die  Einnahmen  sind  „für  Rechnung  des  Titels  3“
gebucht.
Wie  heute  für  jeden  einzelnen  Titel  das  Soll  in  runden
Summen  im  voraus  ausgeworfen  wird,  so  geschah  es  auch  in  Ägypten
(vgl.  oben  S.  66).  Das  Soll  der  Einnahmetitel  wurde,  nachdem
es  für  das  gesamte  Ägypten  durch  den  Kaiser  festgesetzt  worden
            
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