Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IL  Korn-Giroverkehr.

war\  auf  die  Gaue  verteilt.  Jeder  Gau  verteilte  das  Soll  abermals  auf
die  verschiedenen  Gemeinden.  Dabei  stützte  man  sich  auf  die
Feststellungen  und  Ergebnisse  der  Vorjahre  2,  So  war  für  den
Bereich  jedes  Dorfes  das  Soll  für  jeden  einzelnen  Einnahmetitel
festgelegt.  Es  hatte  also  z.  B.  das  Dorf  A  für  den  Einnahmetitel
„Kopfsteuer“  x  Drachmen,  für  den  Einnahmetitel  „Gewerbesteuer“
j  Drachmen  aufzubringen.  Einzelne  Titel  zerfielen  wiederum  in
Untertitel.  So  ist  z.  B.  das  xGpwvdSiov  Tepbimv^  ein  Untertitel
der  Gewerbesteuer.
Die  Titelsummen  und  Untertitelsummen  wurden  innerhalb
jeder  Gemeinde  auf  die  verschiedenen  Gruppen  der  Steuerpflichtigen ­
  verteilt;  man  sagte  also  z.  B.:  die  Mitglieder  der
Weberzunft  des  Dorfes  A  haben  an  xeipmvúHiov  repbiiuv  zusammen
X  Drachmen  aufzubringen.  Wurde  die  Webersteuer  bezahlt,  so
sagte  man:  die  Zahlung  geschieht  ónèp  xeipiuvaEíou  Yepbímv.
Dieses  'urrép*  zielt  auf  den  Etatstitel  hin.
Die  Zahl  der  Etats-Einnahmetitel  war  sehr  groß,  weil
die  Anzahl  der  direkt  erhobenen  Steuerarten  sehr  groß  war.  Je
nachdem  die  staatlichen  Bedürfnisse  dauernd  vorhanden  waren
oder  nur  für  etliche  Zeit  vorübergehend  bestanden,  zerfallen
die  titelweise  geordneten  Konten  in  gewöhnliche  und  außergewöhnliche ­
  Einnahmekonten,  wie  folgende  Beispiele  zeigen:
Ostr.  II  100:  orrèp  TipOç  Kai  òaTravpiiiaToç  àvòpiávroç,  ein
außergewöhnliches  Einnahmekonto  zur
Deckung  der  Unkosten  für  ein  Standbild.
Ostr.  II  628:  ÚTièp  òiibpuYOç,  ein  gewöhnliches  Einnahmekonto ­
  zur  Bestreitung  der  laufenden  Kosten
eines  Kanals.

Ostr.  II  91:  uirèp  piaGoC  TroTajiiocpuXaKÍÒoç,  das  gewöhnliche ­
  Einnahmekonto  zur  Beschaffung  der
Kosten  für  Unterhaltung  des  Flußwachtschiffes.
Ostr.  II  819:  Onäp  ßaXaviKoO,  das  gewöhnliche  Einnahmekonto ­
  für  die  Kosten  zur  Unterhaltung  einer
öffentlichen  Badeanstalt.

Überall  ist,  wie  in  dem  oben  (S.  159)  angeführten  Beispiele,  hinter
ÔTrép  ein  *Xótou’  hinzuzudenken,  denn  die  Abgaben  werden  auf  das

‘  Wilcken,  Ostraka  I  S.  504.
*  Wilcken,  Festschr.  für  Hirschfeld  S.  127.
*  P.  Oxy.  II  285,  6  (50  n.  Chr.).  Vgl.  P.  Teb.  II  305  Einl.  S.  96.
            
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