Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Abschn.  36.  Zahlung  Oirèp  toO  beîva,  für  einen  Etatstitel.

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unter  den  Bezeichnungen  ‘Ouèp  òrmoaíiuv’,  *ÚTrèp  kXtipoúxujv’
und  ‘iiTrèp  KaioÍKuuv’  bekannt  sind.  Wilcken^  versteht  darunter
zutreffend  Abgaben2,  die  von  den  Staatsbauern,  Kleruchen  und
Katöken  zu  zahlen  sind.  Grenfell  und  Hunt  stimmen  Wilcken  im
allgemeinen  bei,  kommen  aber  auf  Grund  einer  längeren  Untersuchung ­
  ^  zu  dem  Ergebnis:  „in  the  cases  where  the  payment  is
ÚTTèp  KoiTOÍKuuv  or  KXppoúxujv  the  persons  introduced  by  bid  are  to
be  explained  as  the  tenants  who  actually  make  the  payment,  as
distinct  from  the  landlord  to  whom  the  landtax,  whether  paid  by
himself  or  his  tenant,  was  accredited“;  was  aber  die  Zahlungen
ÒTTèp  òripocríujv  betreffe,  so  seien  etliche  Quittungen  besser  unter
dem  Gesichtspunkte  zu  verstehen,  „that  the  tax-collector  is  the
person  to  whom  the  payments  are  credited“.  Später  *  neigen  Grenfell
und  Hunt  zu  der  Ansicht,  „to  interpret  the  payments  òrnuoffíuuv
throughout  sitologus-receipts  in  the  more  natural  sense  of  'for  bqpóma’“.
  Diese  Ausführungen  von  Grenfell  und  Hunt  sind  nicht
ganz  zutreffend.
Die  iandbauende  Bevölkerung  zerfällt  in  folgende  Gruppen:
1.  Eigenbauern  und  Privatpächter,  beide  bewirtschaften
Privatacker;  2.  Kleruchen;  3.  Katöken;  4.  Staatsbauern
(ßacnXiKoi  oder  bripócnoi  teujpToi).  Diesen  vier  Gruppen  entsprechen
im  Etat  die  nämlichen  Einnahmetitel,  d.  h.  es  werden  im  Staatshaushalte ­
  die  von  diesen  Gruppen  herrührenden,  für  den  Acker
zu  zahlenden  Abgaben  in  verschiedenen  Einnahmekonten  für  ebensoviele
  verschiedenen  Einnahmetitel  in  Einnahme  gestellt.  Wir
haben  also  folgende  Einnahmetitel  zu  unterscheiden:
1.  Einnahmetitel  'ibioKTprou  TPÇ*  oder  'íbiujxiKfjç  TPÇ*,
2.  Einnahmetitel  *KXripoúxmv*,
3.  Einnahmetitel  'KaxoÍKUJv*,
4.  Einnahmetitel  'bppoolmv  Tcmpfújv*  oder  'bripocn'ujv*.
Die  Kleruchen^  der  frühen  Ptolemäerzeit  sind  Soldatenbauern, ­
  sie  haben  ihren  KXfjpoç  als  Lehen  vom  Könige  empfangen.
‘  Ostraka  I  S.  380;  Archiv  I  S.  144.
*  Diese  Abgabe  besteht  in  Lehenzins  oder  (bei  den  Staatsbauern)  in
Pachtzins  an  den  Staat.  Auf  diesen  Pachtzins  verweist  Wilcken  schon  im
Archiv  I  S.  144  ;  vgl.  dazu  Otto,  Priester  und  Tempel  II  S.  103.
«  P.  Fay.  S.  209  ff.
"  P.  Teb.  II  S.  202.
®  Über  die  Kleruchenfrage  im  allgemeinen  siehe  Otto,  Priester  und
Tempel  II  S.  94  ff.,  mit  der  dort  angeführten  weiteren  Literatur.
            
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