Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn,  39.  Vermischte  Beispiele.

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Papyrusschreibers  ist  es  zurückzuführen,  wenn  oft  in  den  Bescheinigungen ­
  neben  pepeipniLieea  ein  Personenname  im  Nominativ ­
  steht.  So  lautet  z.  B.  BGU.  61  Kol.  1  (200  n.  Chr.);
[’'EJtooç  ñ  Aoukíou  ZeTTTipíou  Zeouripou  EuffeßoC?  TTep-TÍVttKOç
  Ktti  MápKOu  AOpriXíou  ’Avtuuvívoo  EudeßoCg  Zeßa-CTTiíjv.
  TTapà  KácTTOpoç  "Hpiuvoç  Kai  peTÓxo(v)  (riTo\(ÓTUJv)
KiúpnÇ  'HpaKXeíaç.  MepeipriíaeOaéTri  Ttiç  T  toO  TTaôvi  pn^òç
ToO  èvecTTÒç  ri  (êrouç)  àitò  yevripáTou  toO  auioO  êxouç  Zou-ToofiTiç
  Oócnç  KXripoúxuJV  aÒTfiç  Trup[o]ú  dpraßag  éTriá^
T(ívovTai)  (rrupoG)  Z.  ZaraßoOg  Kiuißig  toû  aÙTOÛ  pn^òç
TTupoû  [djpiaßag  Te[cr]ápoç  fípicro,  Y(ívovTai)  (irupoO  dpiaßai)
ò  (rípidu),  T(ívovTai)  toO  (TuvßinXou  (rrupoO  dpiaßai)  la
(fípKTu).  KácTTiup  "Hpujvoç^  pepérpripe,  kuOòç  TTpÓK[ei]Tai.
Der  Papyrus  ist  voller  Fehler.  Für  die  Erklärung  der  Urkunde
ist  ausschlaggebend,  in  welchem  Sinne  wir  das  Wort  xXripoóxuuv
fassen  wollen.  Es  liegen  zwei  getrennte  Zahlungen  vor,  wahrscheinlich ­
  beide  von  demselben  Tage.  Die  Urkunde  kann  kein
Bericht  an  die  Vorgesetzte  Dienststelle  sein,  denn  über  zwei  kleine
Einzelzählungen  werden  Berichte  nicht  gefertigt.  Überdies  wird  die
Urkunde  am  Schlüsse  ausdrücklich  als  cruvßujXov  {(TupßoXov),  also
als  „Quittung“,  bezeichnet.  Die  beiden  im  Nominativ  genannten
Männer  können  die  Empfänger  der  Quittung  nicht  sein,  denn
es  wird  am  Schlüsse  der  Quittung  die  Gesamtsumme  beider
Zahlungen  gezogen,  und  diese  Gesamtsumme  hat  weder  für  Zou-ToufjTiç
  Wert,  noch  für  ZaraßoOq.  Mithin  sind  diese  beiden
Männer  nicht  die  Empfänger  der  Quittung,  d.  h.  nicht  die  Zahler,
sondern  die  Empfänger  der  Zahlung,  und  der  Papyrusschreiber
hätte  schreiben  müssen  eiç  Zoutoutitiv  und  eîç  Zaraßoöv.  Der
Papyrusschreiber  ist  der  Bürobeamte  des  Speichers,  der  wahrscheinlich ­
  gleichzeitig  auch  das  Girokonto  führt.  Wenn  man  sich
vorstellt,  daß  in  den  Girokonten  die  Namen  der  Giroempfänger  alle
im  Nominativ  standen,  hat  man  eine  Erklärung  dafür,  daß  der
Beamte  den  Nominativ  auch  in  der  Quittung  anwendet.  Der  Girozahler ­
  in  unserer  Urkunde  ist  die  Kleruchengenossenschaft,  und
das  *KXripoúxujv*  haben  wir  nach  den  Ausführungen  im  Abschn.  37
durch  *òià  KXripoúxmv*  aufzulösen.  Bei  der  zweiten  Zahlung  ist  das
VXripoúxuiv*,  weil  man  es  für  entbehrlich  erachtete,  fortgelassen
worden.  Die  Kleruchengenossenschaft  ist  also  die  Emp-‘

  Wahrscheinlich  2.  Hand.
            
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