Abschn. 40. Buchführung des Staatsspeichers.
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girosachen getrennt gewesen sein, auch kann wiederum ein besonderes
Tagebuch für die Einnahmen und ein besonderes Tagebuch
für die Ausgaben geführt worden sein; über diese Verhältnisse
sind wir nicht unterrichtet. Außer dem Tagebuche sind Kontobücher
für die verschiedenen Steuergattungen geführt worden,
die möglicherweise zugleich die Steuer-Girokonten der Erheber
und Pächter waren (s. oben S. 86). Daneben müssen auch Kontobücher
für die verschiedenen Privat-Giroguthaber vorhanden
gewesen sein, denn anders läßt sich Soll und Haben für den einzelnen
Giroguthaber nicht nachweisen.
BGU. 470 (2. Jahrh. n. Chr.) scheint ein Girokontoblatt,
also ein Auszug aus dem Kassentagebuche, für einen nicht genannten
Giroguthaber zu sein. Der Text lautet:
iÇ
[ttÎcT ’Aeî[Tiç?] 'Qp[í]ujvo[ç] [+—^ x]
nò AiócTKopoç KÍTrirapoç [+-t-] kI
’ApriTÍujv \axavo7núX(nç) +— t
Tte TTacríujv ZapaTríujvo(ç) +— 9
T— ZraTiavòç àòeXqpòç +— le
TTC" TTeTecroOxoç 'Epiéiuç -H- iß
õ— NeíXoç Aoúttttou +— iß
ttZ! MúcrGriç TTtoXeiuaiou +— Q¿'^
tttP ZoKpnviç 'HpuKXeíòou -M- iZ
õ— 'Hpujvâç ’Opcrevoúqpeuuç, ku!
TTacríuiv TTexeijpeujç 4— 0
Die zuoberst stehende Zahl 16 ist die Seitenzahl, Der Papyrus
ist also Seite 16 des Kontos für den Giroguthaber A, und
zwar enthält dieser Teil des Kontos offenbar nur die Einzahlungen,
die auf das Girokonto des A gemacht worden sind. Daraus
würde folgen, daß für denselben Guthaber A noch eine andere
Abteilung seines Kontos geführt wurde zur Buchung der von ihm
als Aussteller zur Zahlung angewiesenen Beträge (der Lastschriften).
Die im Papyrus aufgeführten Namen sind die Girozahler,
welche auf das Konto des A die rechts von den Namen auf geführten
Artabenmengen eingezahlt haben. Links vor jedem Einzahler
sind die Seitenzahlen des Tagebuches vermerkt, wo-*
Das Sigel bedeutet: (irupoO dpTdßai).
* 1. ó|Li(oíujç). ’ = 9V*-