Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  II.  Korn-Giroverkehr.

selbst  die  einzelnen  Einnahmen  bei  ihrer  Yereinnahmung  gebucht
worden  sind.
Mithin  ist  der  Papyrus  wie  folgt  zu  erklären:  „für  A  sind
vereinnahmt  worden  auf  Seite  81  des  Tagebuches,  Zahler  Aeitis,
X  Art.  Weizen;  auf  Seite  84  des  Tagebuches,  Zahler  Dioskoros,
27  Art.  Weizen;  nochmals  auf  Seite  84,  Zahler  Aretion,  3  Art.
Weizen;  auf  Seite  85,  Zahler  Pasión,  9  Art.  Weizen“  usw.  Die
Seiten  des  Tagebuches  reichen  für  das  Blatt  16  des  Kontos  von
81  bis  88,  das  Blatt  16  des  Kontos  umfaßt  mithin  8  Seiten  des
Tagebuches.  Die  Kontoauszüge  aus  den  Seiten  1  bis  80  des  Tagebuches ­
  haben  auf  den  Seiten  1  bis  15  des  Girokontos  gestanden,
die  verloren  sind.
Die  Wahrscheinlichkeit,  daß  der  genannte  Papyrus  ein  Kontoauszug ­
  aus  dem  Speicher-Tagebuche  ist,  gründet  sich  insbesondere
auf  seine  Übereinstimmung  mit  den  Kontoauszügen  aus  den  Kassentagebüchern ­
  der  Banken  (vgl.  Archiv  IV  S.  101  ff.).
Hatte  der  Beamte  der  Speicherverwaltung  auf  Grund  des
Tagebuches  das  Konto  eines  bestimmten  Giroguthabers  in  Einnahme
und  Ausgabe  fertiggestellt,  so  brauchte  er  nur  Einnahme  und  Ausgabe ­
  aufzurechnen  und  gegen  einander  abzustimmen,  um  den  Girobestand ­
  dieses  Guthabers  zu  ermitteln.  Das  ist  der  Bestandsabschluß, ­
  der  je  nach  Bedarf  jeder  Zeit  gefertigt  werden
konnte,  wahrscheinlich  aber  monatlich  nach  Monatsschluß  gefertigt
werden  mußte.
Ein  solcher  Bestandsabschluß  für  eine  Reihe  von  Giroguthabern
  ist  P.  Fay.  300  (1.  Jahrh.  n.  Chr.),  von  den  Herausgebern
leider  nur  im  kurzen  Auszuge  veröffentlicht:  „Part  of  an  account
of  corn,  beginning  eîalv  aí  eicraxOeîcrai  .  .  .  The  entries  are  made
under  the  names  of  various  persons,  e.  g.  Oapíiuvoç  ópoíiuç  àp-Taßai)
  Xò,  áfXÓTOu  (dpiaßai)  ttò,  (yivovTai)  (dpraßai)  p[iri],  toótuuv
äKßoX(fig)  (apraßai)  BC,  XoiTr(ai)  èv  rapiuji  (dpiaßai)  vß.“  Die  eicrax-Oeiuai
  (d.  i.  dptaßai)  sind  die  auf  die  verschiedenen  Guthabenkonten
eingezahlten  Getreidemengen;  0apiujv  ist  einer  der  Gnthaber,  auf
dessen  Guthaben  in  dem  Zeiträume,  für  den  der  Abschluß  aufgestellt ­
  wurde,  34  Artaben  eingezahlt  worden  sind;  sein  Restguthaben ­
  nach  Ausweis  des  vorhergegangenen  Abschlusses  {èxXÔYou)
betrug  84  Artaben,  das  sind  zusammen  118  Artaben;  hiervon  sind
die  seit  dem  voraufgegangenen  Abschlüsse  stattgehabten  Auszahlungen
in  Höhe  von  66  Artaben  in  Abzug  zu  bringen,  sodaß  ein  Restguthaben ­
  von  52  Artaben  im  Staatsspeicher  (èv  Tapiim)  verbleibt.
            
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