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Teil II. Korn-Giroverkehr.
selbst die einzelnen Einnahmen bei ihrer Yereinnahmung gebucht
worden sind.
Mithin ist der Papyrus wie folgt zu erklären: „für A sind
vereinnahmt worden auf Seite 81 des Tagebuches, Zahler Aeitis,
X Art. Weizen; auf Seite 84 des Tagebuches, Zahler Dioskoros,
27 Art. Weizen; nochmals auf Seite 84, Zahler Aretion, 3 Art.
Weizen; auf Seite 85, Zahler Pasión, 9 Art. Weizen“ usw. Die
Seiten des Tagebuches reichen für das Blatt 16 des Kontos von
81 bis 88, das Blatt 16 des Kontos umfaßt mithin 8 Seiten des
Tagebuches. Die Kontoauszüge aus den Seiten 1 bis 80 des Tagebuches
haben auf den Seiten 1 bis 15 des Girokontos gestanden,
die verloren sind.
Die Wahrscheinlichkeit, daß der genannte Papyrus ein Kontoauszug
aus dem Speicher-Tagebuche ist, gründet sich insbesondere
auf seine Übereinstimmung mit den Kontoauszügen aus den Kassentagebüchern
der Banken (vgl. Archiv IV S. 101 ff.).
Hatte der Beamte der Speicherverwaltung auf Grund des
Tagebuches das Konto eines bestimmten Giroguthabers in Einnahme
und Ausgabe fertiggestellt, so brauchte er nur Einnahme und Ausgabe
aufzurechnen und gegen einander abzustimmen, um den Girobestand
dieses Guthabers zu ermitteln. Das ist der Bestandsabschluß,
der je nach Bedarf jeder Zeit gefertigt werden
konnte, wahrscheinlich aber monatlich nach Monatsschluß gefertigt
werden mußte.
Ein solcher Bestandsabschluß für eine Reihe von Giroguthabern
ist P. Fay. 300 (1. Jahrh. n. Chr.), von den Herausgebern
leider nur im kurzen Auszuge veröffentlicht: „Part of an account
of corn, beginning eîalv aí eicraxOeîcrai . . . The entries are made
under the names of various persons, e. g. Oapíiuvoç ópoíiuç àp-Taßai)
Xò, áfXÓTOu (dpiaßai) ttò, (yivovTai) (dpraßai) p[iri], toótuuv
äKßoX(fig) (apraßai) BC, XoiTr(ai) èv rapiuji (dpiaßai) vß.“ Die eicrax-Oeiuai
(d. i. dptaßai) sind die auf die verschiedenen Guthabenkonten
eingezahlten Getreidemengen; 0apiujv ist einer der Gnthaber, auf
dessen Guthaben in dem Zeiträume, für den der Abschluß aufgestellt
wurde, 34 Artaben eingezahlt worden sind; sein Restguthaben
nach Ausweis des vorhergegangenen Abschlusses {èxXÔYou)
betrug 84 Artaben, das sind zusammen 118 Artaben; hiervon sind
die seit dem voraufgegangenen Abschlüsse stattgehabten Auszahlungen
in Höhe von 66 Artaben in Abzug zu bringen, sodaß ein Restguthaben
von 52 Artaben im Staatsspeicher (èv Tapiim) verbleibt.