Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IL  Korn-Giroverkehr.

endigt.  Mancher  Papyrus,  der  eine  Reihe  von  Namen  mit  dahinterstehenden ­
  Artabenmengen  aufweist,  und  mit  dem  wir  nichts  weiter
anzufangen  wissen,  als  daß  wir  ihn  als  eine  „Liste“  bezeichnen,
mag  von  den  Beamten  der  Gau-Rechenkammer  für  die  Zwecke
dieser  buchmäßigen  Gegenrechnung  angefertigt  worden  sein.
Was  den  Ortsverkehr  betrifft,  so  könnte  man  daran  denken,
daß  die  Gau-Rechenkammer  damit  keine  Befassung  hat.  Wenn
der  Staatsspeicher  in  N  von  einem  Guthaber  A  des  Dorfes  N  10  Artaben
  empfängt  und  ebendiese  10  Artaben  sofort  dem  Guthaber  B
desselben  Dorfes  zuführt,  hat  das  auf  den  Bestand  des  staatlichen
Getreides  keinen  Einfluß,  es  sei  denn,  daß  Lastschrift  oder  Gutschrift ­
  mit  körperlicher  Zahlung  nicht  Zug  um  Zug,  sondern  in  einem
Zwischenräume  von  Stunden  oder  Tagen  vor  sich  geht.  Immerhin
ist  dieser  Bestandsunterschied  kein  dauernder,  wie  im  Eernverkehre.
Trotzdem  glaube  ich,  daß  die  Staatsspeicher  auch  über  den  Ortsverkehr ­
  Rechnungen  für  die  Gau-Rechenkammer  fertigen  mußten,
weil  für  den  Ortsverkehr  wie  für  den  Fernverkehr  Gebühren
zu  zahlen  waren,  die  den  staatlichen  Beständen  als  Einnahme  zuflessen
  (s.  Abschn.  25  und  26).  Eine  Prüfung,  ob  diese  Gebühren
richtig  erhoben  und  vereinnahmt  worden  sind,  kann  die  Gau-Rechenkammer ­
  nur  dann  vornehmen,  wenn  sie  Abrechnungen  auch  über
den  Giro-Ortsverkehr  erhält.
            
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