Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

TEIL III. 
Geld-Giroverkehr. 
Abschnitt 42. 
Giroguthaben und Girozahlung. 
Wer seine Geldzahlungen im Girowege leisten will, muß ein 
Giroguthaben besitzen, d. h. er muß bei irgend einer Bank zunächst 
das nötige Stammguthaben einzahlen. In welcher Höhe diese 
erstmalige Einzahlung gefordert wurde, wie hoch später der Mindest 
satz sein mußte, und ob ein völliges Ausschöpfen, wie beim Korn 
guthaben (vgl. S. 74), gestattet war, wissen wir nicht. 
Jedenfalls war es zweckmäßig, überschüssige Gelder, die man 
in Händen hatte, jederzeit an die Bank als Guthaben abzustoßen. 
Auch pflegte man strittige Gelder, die während eines gerichtlichen 
Streitverfahrens in der Schwebe bleiben mußten, als Guthaben an 
eine Bank zu überweisen. Das zeigt P. Gatt. Verso Kol. IV, 13 ff. 
= Archiv HI S. 65 : 
è)a<oi> òè ihç ëxi vêtu õvti ko! àTVo[oû]vTi tù toO Traipôç 
7TpàTia[aT]a ^pqpicrßnTriiTe irpòç èpè ètri toû toO vopoO cripa- 
TTiTOÛ, ôç èTTiTvoùç TÙ KeKpijuéva dveTrepipev fmâç èTr[i] toôç 
aÔTo[ùç] XoToBéraç Kai èKéXeuCev èHapTupiaGfjvai évôç èvi- 
aoToO Yeviipata juéxpi toû Tfjç XoToGeuiaç auapTicrpoO * èTr(e)l 
ouv èHapTopKTGévTa tù YevnpuTa [èjGepaTÎcrGri, ktX.^. 
Der crxpaTTiTÓç ordnet demnach an, daß die Ackerfrüchte eines 
Jahres zu Gelde gemacht und die Gelder als schwebendes Gut 
haben bei einer Bank hinterlegt werden sollen. 
Das Einzahlen eines Guthabens bei einer Bank heißt Gepaxi- 
Züeiv^, das Giroguthaben selbst heißt Gépa®. Beide Ausdrücke sind 
mithin dieselben, wie beim Girokomwesen (S. 72). 
* vgl. die Erläuterungen von Paul M. Meyer, Archiv III S. 101. 
* In P. Gatt. Verso Kol. IV 32 wird dafür auch KaOioxcívai gebraucht. 
® vgl. B. Keil, Anonymus Argentinensis S. 79 Anm. 1.
	        
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