Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  in.  Geld-Giroverkehr.

Zahlt  jemand  im  Girowege,  so  zahlt  er  òià  Ttjç  toO  òeíva
iparréÍTiç.  Im  Gegensätze  hierzu  steht  die  gewöhnliche  Zahlung:
òià  x€ipòç  ëS  oÏKOu,  wobei  unter  oíkoç  der  Barbestand  zu  verstehen
ist,  den  der  Zahler  daheim  in  seinem  Geldkasten  verwahrt.  Gelegentlich ­
  findet  sich  auch:  áirò  x^ipòg  eîç  X^îpaç  oîkou^.  Vielfach ­
  trifft  man  gemischte  Zahlungen,  z.  B.  Mitt.  PER.  Y  S.  113:
dTrecrxnKévai  —  òiá  te  x^ipòg  ku'i  òià  Tfjç  Tißepiou  ’louXíou  Zapamujvoç
  òià  tiíiv  èTraKoXouboúvTujv  TpaTr€[£riç].
Wenn  A  an  B  zahlt,  so  kann  A  Girokunde  sein  und  B  nicht;
in  diesem  Falle  erfolgt  eine  Lastschrift  im  Girokonto  des  A  und
eine  Barzahlung  an  B.  Oder  es  kann  A  kein  Girokunde  sein,
wohl  aber  B;  in  diesem  Falle  zahlt  A  bar  an  die  Bank,  und  die
Zahlung  wird  dem  Giroguthaben  des  B  gutgeschrieben.
Oder  es  sind  A  und  B  Girokunden;  in  diesem  Falle  erfolgt  die
Girozahlung  dimch  Lastschrift  im  Konto  des  A  und  durch  gleichzeitige ­
  Gutschrift  im  Konto  des  B.  Das  Verfahren  ist  genau
dasselbe  wie  im  Korn-Giroverkehre.  Doch  bezeichnet  man  im
Geld-Giroverkehre  die  Girozahlung  in  allen  drei  Fällen  als
'öiuTpacpn’.
Suidas  (Schlagwort  òiuTpávpavToç)  sagt:  xivèç  pèv  àvri  toö
KUTaßaXovTog  xm  KaraGévTOç,  Ivioi  òè  dvTi  toO  òià  rpanéCnç
dpiGpb^avToç,  u)ç  Xérojiiev  èv  xr)  (JuvriGeía.  Mittels,  Trapezitica,
Zschr.  d.  Sav.  Stift.  19  (1898)  S.  214,  glaubt,  daß  die  Worte  ibç
Xetopev  èv  xf)  cruvrjGeía  sich  nur  auf  den  Ausdruck  àpiGppcravxoç
beziehen,  nicht  auf  die  Zahlweise  durch  die  Bank.  Es  scheint
aber  Suidas  dennoch  sagen  zu  wollen,  daß  man  gerade  das  Zahlen
im  Girowege  vorwiegend  durch  òiuTpáqpeiv  auszudrücken  pflegte.
Wie  die  Papyri  zeigen,  wandte  man  den  Ausdruck  'òiaTpúcpeiv*
für  jede  Zahlung,  auch  für  die  Mcht-Girozahlung  an®.  Dagegen
verstand  man  unter  dem  Hauptworte  'òiaTpaqpp*,  wenn  es  sich
um  Geldzahlung  handelt,  vorwiegend  die  Giro  -  Geldzahlung.
Über  die  verschiedenartigen  Bedeutungen,  die  dieses  Wort  in  den
Papyrusurkunden  sonst  noch  besitzt,  siehe  Abschn.  51.
Mittels  erkannte  schon  im  Jahre  1898,  daß  unter  biaypacpp
die  giromäßige  Zahlung  zu  verstehen  sei,  wenn  er  auch  bei
dem  damaligen  Stande  der  Papyri  seine  Ansicht  noch  zögernd  vertrugt, ­
  indem  er  sagte:  „sollte  nicht  ôiaypaqpn  und  perscriptio
^  P.  Par.  21,  39  (byz.).  *  Wilcken,  Ostraka  I  S.  89  f.
®  Trapezitica,  Zschr.  d.  Sav.  Stift.  19  (1898)  S.  217.  Für  die  Verhältnisse
außerhalb  Ägyptens  siehe  schon  vorher  (1897)  Beloch,  Griech.  Gesch.  II  S.  352.
            
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