Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Abschn.  44.  Giroanweisung.

also  hier  der  Geschäftsführer  des  Giroausstellers.  Da  der  òiacrxoXeúç
in  Oxyrhynchos  wohnt,  wird  auch  der  Giroaussteller  seinen  Wohnsitz ­
  daselbst  haben,  sodaß  sein  Aufenthalt  in  Hermupolis  nur  ein
vorübergehender  ist.  Daraus  ergibt  sich  folgender  Zusammenhang;
Der  Giroaussteller  sendet  aus  Hermupolis  die  an  die  Adresse  des
Bankhalters  gerichtete  Giroanweisung  an  seinen  Geschäftsführer
in  Oxyrhynchos,  damit  dieser  die  Girozahlung  im  Kassenbuche
seines  Herrn  vermerkt  und  sodann  an  die  Bank  weitergibt.  Die
Anweisung  war  untersiegelt,  wie  das  Wort  (Truaeíou^  an  deutet.
Etwas  auffällig  klingt  die  Mahnung  an  den  Bankhalter;  xm  pp
ai)Ttp[v]  KUTáaxriç.  Wahrscheinlich  ist,  wie  Crönert  vorschlägt,  aÚTÒ[v]
zu  lesen,  also  bezogen  auf  den  Briefträger;  offenbar  ist  die  Wendung ­
  nur  eine  dem  Briefstil  entlehnte  Gewohnheitsredeweise.  Aber
wichtig  ist,  daß  der  Aussteller  die  Anweisung  hier  als  eine  èiri-01ÍKT1
  bezeichnet,  ein  Ausdruck,  der  für  diese  Anweisungen  sonst
nicht  bezeugt  ist.  Die  èmOiiKri  heißt  povaxp,  weil  der  Aussteller
die  Anweisung  nur  in  einer  einzigen  Ausfertigung^  ausgeschrieben
hat.  Aus  der  Erwähnung  dieser  Tatsache  können  wir  wohl  den
Schluß  ziehen,  daß  die  Giroaussteller,  vielleicht  namentlich  dann,
wenn  sie  auswärts  sich  aufhielten,  Giroanweisungen  aus  Gründen
der  Sicherheit  öfter  in  zwiefacher  Ausfertigung  an  den  Bankhalter
((Toi  èHeòópnv)  absandten,  möglicherweise  auf  getrennten  Wegen
oder  durch  getrennte  Boten.  Die  Worte  xai  ánepuuTii8ei[ç]  üjpo-XÓTpcTot
  sind  eine  bedeutungslose  Formel,  gedankenlos  den  Verträgen ­
  entlehnt.
Hervorzuheben  ist  noch,  daß  hier  der  umgesetzte  Betrag  die
bedeutende  Höhe  von  60000  Drachmen  erreicht.  Diese  hohe
Summe  hat  Ophellios  seinem  Schuldner  in  Hermupolis  gezahlt,
offenbar  durch  Vermittelung  einer  dortigen  Bank,  und  dieselbe
Summe  zahlt  der  Schuldner  jetzt  an  Ophellios  zurück  durch  Vermittelung ­
  einer  Bank  in  Oxyrhynchos.  Man  ersieht  daraus,  daß  die
Umsätze  im  Giroverkehre  sehr  hoch  sein  konnten,  daß  die  Banken
ein  sehr  großes  geschäftliches  Vertrauen  besaßen  und  daß
zwischen  der  Bank  in  Oxyrhynchos  sowie  derjenigen  in  Hermupolis ­
  über  die  60  000  Drachmen  abgerechnet  worden  sein  muß
(vgl.  Abschn.  58  über  den  Fernverkehr).

*  vgl.  Archiv  III  S.  417.  Über  die  Untersiegelung  der  Giroanweisungen
siehe  oben  S.  128.
*  P.  Straßb.  I  29  Einl.  S.  108.
            
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