Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil III. Geld-Giroverkehr. 
dem zur Tilgung der Kapitalschuld 4 Drachmen, zusammen 8 Drach 
men und 4 Obelen. Er übergibt den vorliegenden Papyrus {iriTrá- 
Kiov) als Scheck an Pasión, und Pasión holt sich daraufhin das 
Geld von Alexandres. Indessen können wir — und zwar mit 
größerer Wahrscheinlichkeit — in Alexandres auch einen Privat 
mann sehen, der mit Syros irgendwie in Geschäftsverbindung steht; 
alsdann ist der Papyrus ein einfacher Privatbrief, und es ließe 
sich der innere Zusammenhang mehrfach in anderer Weise deuten. 
Auch sollte man glauben, daß im Falle eines Schecks die Adresse 
lauten müßte ; ’AXeEávbpip rpaTreZÍTr). Alexandres befindet sich irgend 
wo im Faijum, dagegen Syros in Alexandreia (èm xfiç ttóXcujç). 
Abschnitt 46. 
Selbständige Girobankbescheinigung. 
Wenn A eine Girozahlung an B leistet, so erhält A von der 
Bank eine Bescheinigung über die bankmäßige Ausführung 
der Zahlung. Dabei ist es gleichgiltig, ob A in bar auf das 
Giroguthaben des B zahlt, oder ob A selber Giroguthaber ist und 
daher durch Wegschrift von seinem Guthaben zahlt. Von dieser 
Girobankbescheinigung ist die Quittung zu unterscheiden, 
die B an A erteilt. Eine zweite Quittung erteilt B an die Bank 
(vgl. Abschn. 48). Die Bank erteilt keine Quittung über eine 
Girozahlung. 
Leistet ein Girozahler eine Zahlung an den Staatsspeicher, 
so empfängt er darüber eine Quittung des Staatsspeichers; der 
Staatsspeicher spricht in der ersten Person : „ich habe zur Aus 
zahlung an B empfangen von A x Artaben“. Leistet dagegen ein 
Girozahler eine Zahlung an die Bank, so spricht die Bank in der 
an den Zahler behändigten Bescheinigung nicht: „ich habe emp 
fangen“, sondern: „es hat B von A empfangen“. Die Bank stellt 
sich also auf den strengen Standpunkt des Vermittlers der Giro 
zahlung, und die an den Zahler behändigte Bescheinigung ist darum 
keine Quittung. Die Bank erteilt an Stelle von Quittungen nur 
Bescheinigungen darüber, daß die Girozahlung in der gewünschten 
Form ausgeführt sei (Girobankbescheinigung für den Zahler). Es 
geschieht das mit der Formel: ó A tuj B, tòv B Trapa toO A 
òpaxpàç X, wobei A der Zahler und B der Zahlungsempfänger ist. 
Die Speicherformel dagegen lautet: pepeipiípeGa eiç tòv B útrèp 
Toö A apxaßag x od. ähnl.
	        
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