1*
Abschn. 2. Geldwirtschaft und Naturalwirtschaft.
3
den Banken erfolgt durch gegenseitiges Aufreclmen innerhalb be
stimmter Fristen.
Wenn der Verwalter der Guthaben eine Privatperson (Bank)
ist, die ihrem Geschäftsbetriebe gemäß nicht immer unbedingte Ge
währ für Sicherheit bietet, kann der Giro- und Scheckverkehr nicht
recht zur Blüte kommen. Der sicherste Verwalter der Guthaben
ist der Staat, denn hier bürgt die Gesamtheit des Volkes für die
Sicherheit. Aus diesem Grunde beabsichtigt man, für das Deutsche
Reich die Post für den Scheckverkehr weiter auszugestalten, wie das
im Bereiche der Österreichisch-Ungarischen Monarchie bereits ge
schehen ist. Der Post-Scheckverkehr gewährt noch den zweiten
Vorteil, daß er der Bevölkerung die größtmögliche Bequemlichkeit
bringt, weil aUe Postanstalten, auch diejenigen in den kleinsten
Orten, mitwirken.
Das vorstehend nur im allgemeinen dargestellte neuzeitliche
Scheck- und Girowesen finden wir in seinen Grundzügen
schon im griechischen Ägypten. Die Papyrusurkunden enthalten
Schecks und Giroanweisungen, sie geben uns Kunde von dem
Abrechnungsveiiahren der Giroämter (Gqcfaupoi und rpá-rreZiai) und
belehren uns, daß man nicht nur den Ortsverkehr, sondern auch
den Fernverkehr kannte und an wendete. Was die Sicherstellung
des Guthabens betrifft, so war in Hinsicht des Getreide-Girowesens,
das für den kleinen Landmann wie für die ägyptische Landwirt
schaft eine hervorragende Bedeutung hatte, der Bezogene allemal
der ägyptische Staat, weil das Getreide-Girowesen ausschließlich
den staatlichen Getreidespeichern zufiel. Das ägyptische Geld-
Girowesen lag, wie im ganzen Altertume, in den Händen der
Privatbanken.
Ob das Scheck- und Girowesen auch schon vor der grie
chischen Eroberung in Ägypten bestand, wissen wir nicht. Daß
aber ein wenn auch noch unentwickeltes Girowesen, etwa in Form
von Kreditbriefen, in der griechischen Kulturwelt, soweit griechische
Kaufleute sich ausbreiteten, bestanden hat, ist von vornherein an
zunehmen,
Abschnitt 2.
Geldwirtschaft und Naturalwirtschaft.
Die einzelnen Zweige der ägyptischen Verwaltung und ihr
Ineinandergreifen lassen deutlich erkennen, daß der Staat ein Haupt
augenmerk auf die Sicherung des Landwirtschaftsbetriebes und der