Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

4

Teil  I.  Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken,

aus  diesem  Betriebe  entspringenden  wirtschaftlichen  Kräfte  richtete.
Die  hervorragende  Bedeutung  des  ägyptischen  Getreidewesens  und
der  Umfang  der  Getreideerzeugung  hatten  zur  Folge,  daß  der  Ägypter
und  der  ägyptische  Grieche  im  Korne  nicht  bloß  den  Geldwert  sah,
sondern  auch  das  Korn  dem  Bargelde  unmittelbar  gleichsetzte.  Das
Korn  wurde  neben  dem  Bargelde  als  Zahlungsmittel  gegeben
und  genommen,  soweit  dieses  Verfahren  bequemer  oder  vorteilhafter ­
  war  als  Geldzahlung.  Infolgedessen  bildeten  sich  frühzeitig
in  Städten  und  Dörfern  unter  der  Einwirkung  des  Giro-Eechnungswesens,
  dessen  hohe  Bedeutung  man  richtig  einschätzte,  zwei
Brennpunkte  für  den  Zahlungsverkehr  heraus:  für  Giro-Kornzahlungen ­
  die  Staatsspeicher  (©naaupoi),  für  Giro-Geldzahlungen
die  Privatbanken  (rpáneCai).
Der  kleine  Mann,  dessen  Getreideernte  kaum  ausreicht,  um
seine  eigenen  Bedürfnisse  zu  decken,  kann  zwar  ein  Guthaben  bei
dem  Staatsspeicher  sich  nicht  halten,  wohl  aber  kann  er  gelegentlich ­
  insofern  mit  dem  Staatsspeicher  zu  tun  haben,  als  er  eine  Einzahlung ­
  in  Korn  auf  das  Guthaben  seines  Gläubigers  zu  machen
hat.  Wenn  bei  Zahlungen  in  Korn  der  Staatsspeicher  nicht  in  Anspruch ­
  genommen  wird,  pflegen  diese  Zahlungen  auf  der  Dorftenne
vor  sich  zu  gehend  Jedenfalls  sehen  wir  sehr  oft,  daß  Kleinpächter ­
  den  Pachtzins  auf  Grund  des  Pachtvertrages  in  Korn
zahlen.  Das  geschieht  nicht  nur  in  ptolemäischer,  sondern  auch
in  römischer  Zeit.
Man  ist  im  allgemeinen  der  Ansicht,  daß  Naturalwirtschaft
eine  Form  des  älteren  Verkehrslebens  sei,  und  daß  bei  fortschreitender ­
  Verfeinerung  der  Lebenshaltung  eines  Volkes  die  Geldwirtschaft ­
  an  Stelle  der  Naturalwirtschaft  trete.  Darum  spricht
Wilcken®  im  Hinblick  auf  die  im  4,  Jahrh,  n.  Chr.  allgemein  hervortretende ­
  Neigung,  Zahlungen  in  Korn  statt  in  Geld  zu  leisten,
von  einer  Rückkehr  zur  Naturalwirtschaft.
In  Ägypten  sind  die  Naturalzahlungen  eine  den  dortigen
Verhältnissen  besonders  angepaßte  Einrichtung.  Der  Handwerker
erhält  für  seine  Arbeit  Bargeld,  sei  es,  daß  er  für  andere  arbeitet ­
  oder  seine  Ware  gegen  Bargeld  absetzt;  ebenso  verhält  es
‘  vgl.  hierzu  Wilcken,  Ostraka  I  S.  665  ff.
*  vgl.  Rostowzew,  Archiv  III  S.  204  f.  u.  S.  215.  Größere  Besitzungen
unterhielten  Privattennen;  vgl.  die  Beispiele  hei  Waszynski,  Bodenpacht  1
S.  114.

®  Ostraka  I  S.  679.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.