Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil III. Geld-Giroverkehr. 
Grundgedanke ist stets der, daß ein Gegenstand von einem Orte 
weggenommen wird, um ihn an einen anderen Ort zu verbringen. 
Dieser Grundgedanke trifft auf das Geldgirowesen ebenfalls zu, 
indem ein Betrag in dem einen Konto weggeschrieben wird, um 
in dem anderen Konto gutgeschrieben zu werden. 
Abschnitt 51. 
Der Begriff òiaTpaqpií. 
Das Wort òiaTpaqpií bedeutet ,,Verschreibung“ oder „Zu 
weisung“. Man denkt dabei an Besitz Übertragung, indem 
irgend ein Besitz buchmäßig vom bisherigen Besitzer auf den 
neuen Besitzer umgeschrieben wird. Der zugeschriebene Besitz 
kann in Geld oder in irgend einem geldwerten Gegenstände be 
stehen. Im Kanzlei- und Kassendienste versteht man unter der 
biaypacpn sowohl die Zuschreibung selber, als auch die 
darüber aufgesetzte Urkunde. Die verschiedenen Arten 
der òittTpaqpií sind in der nachstehenden Übersicht zusammen 
gestellt : 
1. Die òiaTpaqpií als einfache Girozahlung; sie ist die 
bankseitige Tätigkeit bei Erledigung einer Giroanweisung 
(Abschn. 44). 
2. Die òittYpaqpn als selbständige Girobankbescheini 
gung; sie ist die bankseitige Beurkundung einer vertrags 
losen Girozahlung (Abschn. 46). 
3. Die òittTpacpn als Erbpachtübereignungsurkunde; sie 
dient zugleich als Kassenverfügung zu Händen der Staats 
kasse (Abschn. 52) b 
4. Die òiatpaqpn als Kassenanweisung von Seiten des 
Steuereinnehmers; sie dient als Kassenbeleg für die Staats 
kasse behufs Yereinnahmung von Steuerbeträgen (Abschn. 
54 und 56). 
5. Die òiaTpaqpp als unselbständige Girobankbescheini 
gung; sie ist die bankseitige Beurkundung einer auf 
Grund eines Notariats Vertrages geschehenen Girozahlung 
(Abschn. 66). 
1 Die in P. Lille 26, 4 (3. Jahrh. v. Chr.), einem Privatbriefe, vorkom 
mende &iaTpaq)i’| hält Jouguet zutreffend für eine Liste, die zugleich „un ordre 
de distribution“ darstellt ; es heißt dort : Kaed).ç éoxiv éni xfiç biaYpaqpfjç x[o]0 
[eiç XÒ] i€ (Ixoç) o-irôpou kxX. Also „Anweisung zur Verteilung des Saatkornes“.
	        
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