Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  I.  Staatsspeicher,  Staatskassen  und  Banken.

Um  irrige  Auffassungen  zu  verhüten,  müssen  wir  davon  absehen,
  das  Wort  'rpÚTreCa*  stets  durch  „Bank“  zu  übersetzen^  und
das  zweideutige  Wort  „Trapezit“  zu  gebrauchen;  im  Verlaufe  meiner
Untersuchungen  werde  ich  das  Wort  „Bank“  nur  dann  anwenden,
wenn  es  sich  um  eine  xpÚTreZa  handelt,  die  nicht  die  Staatskasse, ­
  Tempelkasse  oder  Privatkasse  ist.
Obwohl  die  xpÓTreCai  in  ptolemäischen  Urkunden  sehr  oft
Vorkommen,  sind  wir  über  ihre  Einrichtungen  nur  mangelhaft
unterrichtet.  Insbesondere  sind  es  drei  Fragen,  deren  Schwierigkeit ­
  bereits  Wilcken  2  erkannte,  und  die  trotz  des  zahlreich  vermehrten ­
  Urkundenbestandes  auch  heute  noch  nicht  völlig  befriedigend
beantwortet  werden  können,  nämlich:
1.  Gab  es  in  ptolemäischer  Zeit  außer  der  Staatskasse ­
  in  der  Gauhauptstadt  (Metropole)  auch  noch  Staatskassen ­
  in  den  Dörfern?  Für  diese  Frage  ist  von  Bedeutung
P.  Rev.  Laws  75,1:  [aí  èv  xaîç]  rroXecTiv  F|  Kihpatç  xpaneCai  ßaffiXiKai.
Hier  sind  allerdings  xpá-rreíai  ßacriXiKai  (Staatskassen)  für  die  Dörfer
bezeugt,  und  Wilcken  bejaht  daher  die  Frage  zu  1,  indem  er  sich
zugleich  auf  P.  Petr.  II  26  stützt.  Der  letztere  Papyrus  (um  252
V.  Chr.)  enthält  neun  2  Quittungen  über  Bezüge  aus  der  Staatskasse
in  Verfolg  von  Leistungen  und  Lieferungen  für  Staatsbauten^,  die  in
verschiedenen  Dörfern  des  arsinoitischen  Gaues  ausgeführt  wurden.
Je  nach  den  Bauten  und  Örtlichkeiten  sind  die  auszahlenden  Beamten
verschieden,  sie  alle  aber  führen,  soweit  kenntlich,  den  zusätzlichen
Titel  ó  Trapa  TTúSluvoç  xpaneCíxou.  Die  Quittungen  Nr.  4,  5  und
6  lauten:  ëxeiv  Trapa  TToXápinvoç  xoö  irapà  TTúGcuvoç  xpaTreCíxou
dirò  xf|ç  èp  TTxoXepaíòi  xpa-rréCriç,  dagegen  die  Quittung  Nr.  8:
ëxEiv  7Ta[pà  .  .  .]xoç  xoO  ÍTaúJXOç  xo[û  rrapà]  TTùGiuvoç  xpaTreZÍT[ou]
dTTÒ  xpç  èv  ’Apcrivôri  xpairéiriç.  Die  Hauptstadt  des  arsinoitischen
Gaues  führte  zu  dieser  Zeit,  soweit  bekannt,  weder  den  Namen

erwähnten  Tempel-rpaireZai  nicht  etwa  königliche  Banken  (Regierungskassen)
waren,  die  nur  —  etwa  des  göttlichen  Schutzes  wegen  —  innerhalb  des
Tempelbezirkes  untergebracht  waren.  Es  spricht  vieles  dafür,  diese  Frage
zu  bejahen.
*  Auch  ich  habe  früher  die  bripoaia  xpdTreZa  durch  „Staatsbank“  übersetzt ­
  (P.  Straßb.  I  S.  106).
*  Ostraka  I  S.  632  u.  636.
*  Das  Stück  1  des  P.  Petr.  II  26  enthält  zwei  Quittungen.
*  vgl.  26  (4),  5  ff.  :  Tipriv  0pu[(b]v  eîç  Trjv  Trapci0eaiv  (?)  [xibv  Kara]  TTxoXe-ILiaiba
  ëpxwv.  Ähnlich  26  (5),  6  ff.  und  26  (6),  5  ff.  Ferner  26  (7),  6ff.  :  e{<(ç>  xd
KOTÙ  [..].  puTÍÒta  èplxa.
            
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