280
Teil IV. Girobanknotariat.
Wie sich der Dienstbetrieb des Girobanknotariates
nicht schildern läßt, ohne zugleich das allgemeine Notariats
wesen in seinen Grundzügen zu berühren, so müssen im folgen
den auch die hauptsächlichsten Abschnitte der Geschäftstätigkeit der
ßißXioOiiKri èYKTfi<Teujv behandelt werden, um die verschiedenen Stufen,
die ein Girobankvertrag durchlaufen muß, klar zu stellen. Notariat
und ßißXioOiiKri èTKXiícreujv sind dienstmäßig auf das engste
miteinander verkuppelt ; sie sind die beiden Pole, um die sich das
ganze öffentliche Urkundenwesen der römischen Zeit bewegt.
Abschnitt 60.
Verwahrung der Privatverträge in ptolemäischer Zeit.
In griechischen Ländern bestand die Einrichtung, daß die
Stadtgemeinde Privaturkunden zur Verwahrung übernahm. So
war es in Athen^ und in anderen griechischen Gemeinden 2. Der
Ort, woselbst die Verwahrung vor sich ging, war vielfach der
Tempel. Auch die ägyptischen Tempel scheinen zu Archivzwecken
gedient zu haben. So tragen demotische Verträge aus Memphis
wiederholt^ den Vermerk: àvaTéTpaTrxai^ èv xôii ’Avoiißieiuui. In
einem von Grenfell und Hunt in der Einleitung zu P. Teb. II 279
(um 235 V. Chr.) erwähnten demotischen Vertrage lautet der Vermerk;
TréTrxujKev eíç Kißujxov èv xoîç Mepvoveíoiç, d. h. der Vertrag ge
langte behufs Verwahrung in das Archiv des Memnon-Bezirkes ;
auch dieses Archiv wird ein Tempelarchiv sein®.
Die Tempelarchive® sind bisher nur für demotische
Verträge bezeugt; ob sie auch griechische, beim ptolemäischen
^ Wachsmuth, Stadt Athen II S. 332 f.
* vgl. Liebenam, Städteverwaltung S. 290; Mittels, Reichsrecht und
Volksrecht S. 95 fr. und 173 f.; B. Keil, Anonymus S. 192.
* P. dem. Cairo (herausgeg. v. Spiegelberg) 30602; .30603 (um 116
V. Chr.) ; P. Leid. I (S. 88) Nr. 373 (um 131 v. Chr.).
* Über die Bedeutung von ávayéxpaTrTai s. Abschn. 80.
® P. Tur. 11, 15 fr. : okiuiv òúo, piâç ¡aáv èv Aiôç -rróXei Tf|i pcYÚXrp,
éxépaç b’ èv TOÎÇ Mepvoveíoiç. Sei es im Tempel selbst, sei es in irgend einem
anderen Gebäude des Memnon-Bezirkes, befand sich das Büro, in welchem
der obige Vermerk 'tré-iTTujKev eíç KißwTÖv èv xoîç Mepvoveioiç’ niederge
schrieben wurde.
« Auch die kaiserlichen Landesarchive zu Alexandreia, die ‘Abpiavf]
ßiß\io0))KTi und das Navaiov (vgl. Abschn. 61 und 64), haben ihren Sitz im
Tempel, nämlich im Hadrianstempel und im Nana-Tempel. Navaia als Bei
name der Isis : P. Lond. II S. 114 Nr. 345,3; Kenyon, P. Lond. II S. XII zu p. 114.