Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil IV. Girobanknotariat. 
je einem Drittel, unser Anrecht auf die Darlehensschuld der Frau 
Aurelia KoUauchis, Tochter der Thaësis, Enkelin der Kollauchis, 
gebürtig vom Dorfe Moirai. Ihr Frauenvormund heißt Saras, 
Sohn des Horeis, gebürtig von demselben Dorfe; derselbe ist auf 
ihren Antrag als Frauenvormund bestellt worden durch Aurelius 
Kastor, genannt Thaumastos, weiland Exeget, Ratsherrn der ge 
nannten Stadt Hermupolis. Das Darlehen wird geschuldet unserem 
vorbenannten Vater Tithoetion genannt Sarapammon, von demselben 
Stadtteile Westlager, der unter Hinterlassung von uns, als den 
alleinigen Erben, verstorben ist. Unser Anspruch gründet sich auf 
ein von ihm aufgesetztes römisches Testament, welches .... 
im Mesore des Jahres 1 unseres gegenwärtig regierenden geliebten 
Kaisers (222 n. Ohr.) ins Griechische übersetzt worden ist. Die 
Darlehensschuld beruht auf einem selbständigen Girobankver 
trage, der von der Pächterbank i in Hermupolis aufgesetzt wurde 
im 4. Jahre nach dem 25. Jahre ^ des verstorbenen Severus Antoninus 
Magnus, im Monate Hadrianos (220/1 n. Ohr.). Die Schuld beträgt 
an Kapitalgeld und an Zinsen zum Satze von 1 Drachme (auf 
1 Mine) % rückzahlbar im Thoth des folgenden 5. Jahres (221/2 
n. Ohr.), 840 Silberdrachmen. Das Darlehen wurde gegeben gegen 
Pfandbestellung auf Grund des vorbezeichneten selbständigen 
Girobank Vertrages. Das Pfand besteht in Katökenland, das der 
Schuldnerin ihrer Angabe gemäß gehört. Es liegt in der Gemarkung 
von Moirai und ist ein Teil des (ehemaligen Groß-)Katökenbesitzes 
des Dionysios und des Diokles. Die Größe (des verpfändeten Landes) 
beträgt drei Aruren; es besteht aus zwei getrennten Losen: ein 
Los zu zwei Aruren, das andere zu einer Arure. Unsere (jetzige) 
Vermeidung stützt sich auf den selbständigen Girobank 
vertrag (öiaypacpfi). Anbei überreichen wir einen Auszug dieses 
Vertrages, welcher gefertigt und als richtig festgestellt worden ist 
auf Grund der Vertragsmelderolle des Girobanknotariates, 
die unter den bei euch verwahrten Besitznachweispa 
pieren lagert. Zugleich überreichen wir eine Abschrift des 
Testamentes. Unser Antrag geht dahin, die Hinterlegung (unserer 
Forderungspapiere) auszuführen. Wir schwören bei dem Heile des 
Marcus Severus Alexander, unseres Kaisers und Herrn, daß unsere 
Angaben der Wahrheit entsprechen. Im Jahre 12 des Imperator 
* s. oben S. 30. 
* vgl. Mitteis, P. Lips. 1 S. 34. 
* Also 12 vom Hundert.
	        
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