Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil  IV.  Girobanknotariat.

je  einem  Drittel,  unser  Anrecht  auf  die  Darlehensschuld  der  Frau
Aurelia  KoUauchis,  Tochter  der  Thaësis,  Enkelin  der  Kollauchis,
gebürtig  vom  Dorfe  Moirai.  Ihr  Frauenvormund  heißt  Saras,
Sohn  des  Horeis,  gebürtig  von  demselben  Dorfe;  derselbe  ist  auf
ihren  Antrag  als  Frauenvormund  bestellt  worden  durch  Aurelius
Kastor,  genannt  Thaumastos,  weiland  Exeget,  Ratsherrn  der  genannten ­
  Stadt  Hermupolis.  Das  Darlehen  wird  geschuldet  unserem
vorbenannten  Vater  Tithoetion  genannt  Sarapammon,  von  demselben
Stadtteile  Westlager,  der  unter  Hinterlassung  von  uns,  als  den
alleinigen  Erben,  verstorben  ist.  Unser  Anspruch  gründet  sich  auf
ein  von  ihm  aufgesetztes  römisches  Testament,  welches  ....
im  Mesore  des  Jahres  1  unseres  gegenwärtig  regierenden  geliebten
Kaisers  (222  n.  Ohr.)  ins  Griechische  übersetzt  worden  ist.  Die
Darlehensschuld  beruht  auf  einem  selbständigen  Girobankvertrage, ­
  der  von  der  Pächterbank  i  in  Hermupolis  aufgesetzt  wurde
im  4.  Jahre  nach  dem  25.  Jahre  ^  des  verstorbenen  Severus  Antoninus
Magnus,  im  Monate  Hadrianos  (220/1  n.  Ohr.).  Die  Schuld  beträgt
an  Kapitalgeld  und  an  Zinsen  zum  Satze  von  1  Drachme  (auf
1  Mine)  %  rückzahlbar  im  Thoth  des  folgenden  5.  Jahres  (221/2
n.  Ohr.),  840  Silberdrachmen.  Das  Darlehen  wurde  gegeben  gegen
Pfandbestellung  auf  Grund  des  vorbezeichneten  selbständigen
Girobank  Vertrages.  Das  Pfand  besteht  in  Katökenland,  das  der
Schuldnerin  ihrer  Angabe  gemäß  gehört.  Es  liegt  in  der  Gemarkung
von  Moirai  und  ist  ein  Teil  des  (ehemaligen  Groß-)Katökenbesitzes
des  Dionysios  und  des  Diokles.  Die  Größe  (des  verpfändeten  Landes)
beträgt  drei  Aruren;  es  besteht  aus  zwei  getrennten  Losen:  ein
Los  zu  zwei  Aruren,  das  andere  zu  einer  Arure.  Unsere  (jetzige)
Vermeidung  stützt  sich  auf  den  selbständigen  Girobankvertrag ­
  (öiaypacpfi).  Anbei  überreichen  wir  einen  Auszug  dieses
Vertrages,  welcher  gefertigt  und  als  richtig  festgestellt  worden  ist
auf  Grund  der  Vertragsmelderolle  des  Girobanknotariates,
die  unter  den  bei  euch  verwahrten  Besitznachweispapieren ­
  lagert.  Zugleich  überreichen  wir  eine  Abschrift  des
Testamentes.  Unser  Antrag  geht  dahin,  die  Hinterlegung  (unserer
Forderungspapiere)  auszuführen.  Wir  schwören  bei  dem  Heile  des
Marcus  Severus  Alexander,  unseres  Kaisers  und  Herrn,  daß  unsere
Angaben  der  Wahrheit  entsprechen.  Im  Jahre  12  des  Imperator
*  s.  oben  S.  30.
*  vgl.  Mitteis,  P.  Lips.  1  S.  34.
*  Also  12  vom  Hundert.
            
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