Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil IV. Girobanknotariat. 
audiaGeíç als des Dolmetschers, dessen Büro räumlich vom ypacpeiov 
getrennt gewesen sein muß. Aus dem „Einsenden“ folgt, daß der 
(TuOTaGeíç nicht im ypacpeiov selber tätig ist, also kein Notar sein kann. 
Die Übersetzung von P. Ausonia 3 lautet nunmehr: „Apollonius 
genannt Didymos, Sohn des Apollonius, Hülfsbeamter der Staats 
notariatszweigstelle des Westkreises im oxyrhynchitischen Gaue. Ich 
bringe zur Absendung die vorliegende YertragsurschriftenroUe mit 
dem darin enthaltenen, von mir im Monate Mesure des laufenden 
Jahres bearbeiteten einen Vertrage, sowie in einer Vertragsmelde 
rolle und in einem Versandnachweise den gleichen Vertrag. In 
ebendiesem Monate ist nämlich 9 Tage lang kein Vertrag behandelt 
worden. Im Jahre 17 usw.“ 
Der vor einem Staatsnotariate im Faijum abgeschlossene Ver 
trag CPU. 27 (190 n. Chr.) trägt am Fuße folgenden, anscheinend 
ebenfalls von einem Beamten dieses Notariates herrührenden Ver 
merk: Kttiex® k L cpaiu X~ ÔTipo e5eòõ“i. Ich möchte folgende Auf 
lösung Vorschlägen: KaTexib(picra) \ (ëxouç) 0aúj((pi) X“, òtmo(críuj) 
è2éòiu(Ka), und zur Erklärung folgendes vermuten: dieser Vertrag 
ist am 30. Phaophi, also am letzten Tage des Monats, als letzter 
Vertrag an die Vertragsurschriftenrolle für den Monat Phaophi 
angeklebt worden ; der Auszug aus ebendiesem Vertrage war 
mithin der hinterste Auszug in der für das Besitzamt bestimmten 
Vertragsmelderolle. Daher wurde die Vertragsmelderolle, als 
der Auszug aus CPR. 27 in dieselbe übertragen war, abgeschlossen 
und an das Besitzamt abgesandt. Das Besitzamt heißt tò òripórnov, 
gleichwie jede andere Staatsbehörde, z. B. der Staatsspeicher (siehe 
oben S. 41). Daher bedeutet òriiLio(aíu)) èHéòuj(Ka): „dem Besitz 
amte übermittelt“. Der ganze Vermerk wird wie folgt zu erklären 
sein: „ich habe den vorstehenden Vertrag am 30. Phaophi des 
Jahres 30 in die YertragsurschriftenroUe des Notariates eingeklebt 
und an demselben Tage ebendiesen Vertrag in Form eines Aus 
zuges (mittelst der VertragsmelderoUe für den Monat Phaophi) an 
das Besitzamt eingesandt“. 
Derjenige Beamte des Notariates, welcher mit der avaTpaq)f| 
der Verträge Befassung hat, wird in zwei ptolemäischen Ur 
kunden mit dem Titel ó irpòç rf) dvaTpacpf) bezeichnet. In dem 
von Wessely herausgegebenen Wiener demotischen Papyrus 26 
vom Jahre 121 v. Chr. (Wiener Studien UI S. 1) lautet der àvaypacpií- 
Vermerk des griechischen Notariates: ‘HpuKXeíòriç ó trap’’Appiu- 
* vgl. die Berichtigung von Hunt, Gott. gel. Anz. 1897 S. 464.
	        
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