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Teil IV. Girobanknotariat.
audiaGeíç als des Dolmetschers, dessen Büro räumlich vom ypacpeiov
getrennt gewesen sein muß. Aus dem „Einsenden“ folgt, daß der
(TuOTaGeíç nicht im ypacpeiov selber tätig ist, also kein Notar sein kann.
Die Übersetzung von P. Ausonia 3 lautet nunmehr: „Apollonius
genannt Didymos, Sohn des Apollonius, Hülfsbeamter der Staats
notariatszweigstelle des Westkreises im oxyrhynchitischen Gaue. Ich
bringe zur Absendung die vorliegende YertragsurschriftenroUe mit
dem darin enthaltenen, von mir im Monate Mesure des laufenden
Jahres bearbeiteten einen Vertrage, sowie in einer Vertragsmelde
rolle und in einem Versandnachweise den gleichen Vertrag. In
ebendiesem Monate ist nämlich 9 Tage lang kein Vertrag behandelt
worden. Im Jahre 17 usw.“
Der vor einem Staatsnotariate im Faijum abgeschlossene Ver
trag CPU. 27 (190 n. Chr.) trägt am Fuße folgenden, anscheinend
ebenfalls von einem Beamten dieses Notariates herrührenden Ver
merk: Kttiex® k L cpaiu X~ ÔTipo e5eòõ“i. Ich möchte folgende Auf
lösung Vorschlägen: KaTexib(picra) \ (ëxouç) 0aúj((pi) X“, òtmo(críuj)
è2éòiu(Ka), und zur Erklärung folgendes vermuten: dieser Vertrag
ist am 30. Phaophi, also am letzten Tage des Monats, als letzter
Vertrag an die Vertragsurschriftenrolle für den Monat Phaophi
angeklebt worden ; der Auszug aus ebendiesem Vertrage war
mithin der hinterste Auszug in der für das Besitzamt bestimmten
Vertragsmelderolle. Daher wurde die Vertragsmelderolle, als
der Auszug aus CPR. 27 in dieselbe übertragen war, abgeschlossen
und an das Besitzamt abgesandt. Das Besitzamt heißt tò òripórnov,
gleichwie jede andere Staatsbehörde, z. B. der Staatsspeicher (siehe
oben S. 41). Daher bedeutet òriiLio(aíu)) èHéòuj(Ka): „dem Besitz
amte übermittelt“. Der ganze Vermerk wird wie folgt zu erklären
sein: „ich habe den vorstehenden Vertrag am 30. Phaophi des
Jahres 30 in die YertragsurschriftenroUe des Notariates eingeklebt
und an demselben Tage ebendiesen Vertrag in Form eines Aus
zuges (mittelst der VertragsmelderoUe für den Monat Phaophi) an
das Besitzamt eingesandt“.
Derjenige Beamte des Notariates, welcher mit der avaTpaq)f|
der Verträge Befassung hat, wird in zwei ptolemäischen Ur
kunden mit dem Titel ó irpòç rf) dvaTpacpf) bezeichnet. In dem
von Wessely herausgegebenen Wiener demotischen Papyrus 26
vom Jahre 121 v. Chr. (Wiener Studien UI S. 1) lautet der àvaypacpií-
Vermerk des griechischen Notariates: ‘HpuKXeíòriç ó trap’’Appiu-
* vgl. die Berichtigung von Hunt, Gott. gel. Anz. 1897 S. 464.