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Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken.
Gemeindekasse, je nachdem die Abgabe 'ùnèp ôipujvíou cpuXáKwv*
als Gemeindesteuer oder als Staatssteuer erhoben wurde. Jeden
falls also handelt Tecruevoúqpiç im Aufträge einer öffentlichen Kasse,
und wir dürfen annehmen, daß er das Geld bei einer Privatbank
seines Dorfes eingezahlt habe mit dem Anträge, den eingezahlten
Betrag im Wege des Fernverkehrs (vgl. Abschn. 57 und 58) durch
Vermittelung der rpáneZa Tapeiujv in Arsinoe an den dort wohn
haften Empfänger auszahlen zu lassen. Daß gerade die rpúneZa
Tapeiuuv, nicht eine andere der zahlreichen Banken zu Arsinoe,
zur Mitwirkung in diesem Falle ausersehen wurde, hängt wohl
damit zusammen, daß es sich um eine öffentliche Zahlung handelt,
für deren Vermittelung ira Girowege die xpÚTreía Tapeioiv als bevor
zugte Bank (Staatsbank) zuständig war.
Aus dem ganzen Zusammenhänge heraus möchte ich vermuten,
daß das ôipiúviov qpuXÚKUJV hier eine Gemeindesteuer ist, denn das
ôvpúiviov wird vom Dorfe aus durch Vermittelung eines Dorfbeamten
dem Empfänger in die Hauptstadt gewissermaßen „nachgesandt".
Wäre nicht die Gemeindekasse des Dorfes, sondern die Staats
kasse Zahlerin, so hätte der Empfänger das ovpuüviov in Arsinoe
unmittelbar bei der Staatskasse, nicht auf dem Umwege
über Soknopaiu Nesos, in Empfang nehmen können. Wie es aber
zugeht, daß die Gemeindekasse von Soknopaiu Kesos an einen
qpúXaH ppTpoTTÓXeuuç zu Arsinoe Kostgeld zu zahlen hat, wissen
wir nicht.
3. P. Teb. II 389 (141 n. Chr.). Zahlung eines Privatdarlehens
(Z. 3): Kara bieTßoXpv Tfjç Xa[ß]eivou TpaTc(éíriç) Tapeiujv. Private
Girozahlung wie unter 1.
4. P. Grenf. II 51 (143 n. Chr.). Zahlung des duplicarius turmae
Antilliani^) an die Dorfältesten von Soknopaiu Kesos für gelieferte,
zu militärischen Zwecken benutzte Ziegenfelle. Die Zahlung geschieht
òià Ttjç 'Eppá TpuTTÉZnç Tapeíouv. Hier haben wir ohne jeden Zweifel
eine Zahlung vor uns, die der Staat zu leisten hat. Aus denselben
Gründen wie unter 2 benutzt der Staat (ob hier die Staatskasse
in Arsinoe oder eine besondere Militärkasse in Frage kommt, bleibe
dahingestellt) die Staatsbank (rpÚTreía Tapeiujv) in Arsinoe, um
durch ihre Vermittelung und vermutlich unter Zuhülfenahme einer
Dorfbank in Soknopaiu Kesos (Giro-Fernverkehr) das Geld an die
Empfänger zu zahlen.
^ vgl. die Berichtigung von Crönert, Stud. Pal. IV S. 87.