Full text : Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn.  95.  Die  blinde  Sperre.

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TOÛ  èv[€(yTÜÙT]oç  iß"  (tTouç)  To[û]  Kupí[ou]  ifi|iu)v  PaWiTivoO
ZeßacrT[oO]  òíòo|Li[ev  to]ùç  v>TroTe[Tpa|a]|Liévouç  ôvTaç  eù-[-rrópouç]
  Kai  èmTiiòeíoiJÇ  kivòúvuj  [njpújv  K[ai  tOlív]  àrrò
Tf|ç  [KÚj]|LiriÇ  Kal  KaTaTeiv[o|Lié]vujv  iráviuiv  èH  àX\ri\e-fT[ú]iiç.
Eicrl  òé*  (folgen  die  Ñamen  von  12  Männern).
Zu  deutsch;  „Flavins  Paniskos  genannt  Longus,  Stratege  des
herraopolitischen  Gaues,  an  die  Direktoren  des  Besitzamtes  hiesigen
Gaues,  Gruß  zuvor.  Von  den  Komarchen  des  Dorfes  Timonthis
ist  mir  ein  Bericht  vorgelegt  worden,  worin  sie  die  (Namen  derjenigen) ­
  Männer  einreichen,  welche  zur  Gestellung  von  (je)  drei
Eseln  für  den  (liturgischen)  Eseltransportdienst  vorgemerkt  sind.
Das  Doppel  (dieses  Berichtes)  wird  Euch  (nachstehend)  übersandt, ­
  damit  Ihr  Kenntnis  nehmet  und  die  nötigen  Vorkehrungen
zur  Sicherstellung  der  kaiserlichen  Staatskasse  treffet.  Gehabt
euch  wohl.  Im  Jahre  12  unseres  Herrn  Gallienus  Augustus,  am
X.  Mesore.
(Hand  2).  An  Flavins  Paniskos  genannt  Longus,  den  Strategen
des  hermopolitischen  Gaues,  von  Aurelius  Kolluthos,  Sohne  des
Kolluthos  und  der  Teens,  sowie  von  Aurelius  Paesis,  Sohne  des
Silbanos  und  der  Helene,  beiderseits  Komarchen  des  Dorfes  Timonthis,
Zur  Gestellung  von  (je)  drei  Eseln  für  den  (liturgischen)  Eseltransportdienst ­
  für  die  Dauer  eines  Jahres,  vom  jetzigen  Monate
Epeiph  des  laufenden  Jahres  12  unseres  Herrn  Gallienus  Augustus
ab  gerechnet,  reichen  wir  die  unten  aufgeführten  Männer  ein,
welche  das  (für  diese  Liturgie  erforderliche)  Vermögen  besitzen
und  persönlich  geeignet  sind.  Die  Einreichung  geschieht  auf  Gefahr
von  uns  (beiden)  sowie  auf  Gefahr  der  ansässigen  Dorfbewohnerschaft ­
  ^  und  der  (im  Dorfe)  vorübergehend  sich  niedergelassenen
Bewohner.  Alle  diese  haften  gemeinsam.  Die  für  die  Liturgie  bestimmten ­
  Männer  sind  folgende“:  (folgen  die  Namen).
Der  Brief  der  beiden  Komarchen  lief  im  Strategenbüro  in
mehreren  Ausfertigungen  ein;  die  eine  Ausfertigung  blieb  bei  den
Akten  des  Strategenbüros,  die  zweite  Ausfertigung  wurde  auf  dem
eigens  für  diesen  Zweck  oben  freigelassenen  Bande®  mit  der  Sperrverfügung ­
  versehen  und  an  das  Besitzamt  abgesandt,  die  dritte
Ausfertigung  ging  wohl,  versehen  mit  der  Zustimmungsverfügung,
an  das  Komarchenbüro  zurück.  Die  Worte  *tò  ïuov’  in  der  Sperr-*

  ygl.  Wilcken,  Archiv  V  S.  287.
*  Über  diese  Kanzleigepflogenheit  vgl.  P.  Straßb.  I  S.  24.
            
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