Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 5. Die römischen Staatsbanken. 
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5. BGÜ. 697 (145 n. Ohr.). Ein Kameltreiber aus Soknopaiu 
Nesos hatte Alaun und Metalle eingeführt und dafür den bestim 
mungsmäßigen Zoll an der Grenze bezahlt. Im Faijum soll ihm 
dieser Einfuhrzoll aus irgend einem Grunde staatsseitig wieder 
vergütet werden. Die Rückzahlung besorgt der èrriTripriTnç cttutttii- 
píaç ’ApUivoÎTOu, und zwar òià iriç Zaßeivou TpaTréípç Tapeicuv. Der 
Fall Hegt ebenfalls wie unter 2. 
Wenn in den Jahren 141 und 145 Zaßeivog, zwischendurch 
aber, im Jahre 143, ein ‘Eppâç als Inhaber der Staatsbank auf 
geführt wird, so hat das keine besondere Bedeutung; Sabinus und 
Hermas werden gemeinsam die Leitung der Staatsbank über 
nommen haben, und die Papyrusschreiber begnügen sich mit der 
Kennung eines einzigen Inhabers, da über die Bank kein Zweifel 
obwalten kann. 
6. CPR. 14 (166 n. Chr.). Rückzahlung eines Privatdarlehens, 
das empfangen worden war àrrò Tpç lapa-rríiuvoç Tpa7r(éZ:riç) Tapeíouv. 
7. P. Lond. II S. 210 Kr. 332 (166 n. Chr.). Ebenfalls Prirat- 
zahlung òià Tfjç Xaparríoivoç Tpa7r(éZ;r|ç) Tapeíiuv. 
8. P. Lond. III S. 147 Kr. 1179, 95 (2. Jahrh. n. Chr.). Eben 
falls Privatgeldgeschäft [òià xfiç tou òeíva] xpaTréCriç Tapei cu v. 
Das sind acht Beispiele für die rpáneCa Tapei cu v in Arsinoe. 
Drei davon betreffen dienstliche Zahlungen, die übrigen fünf 
private Girozahlungen. Als Staatskasse kann diese rpárreía un 
möglich angesehen werden, weil sich die Staatskasse mit privaten 
Girozahlungen nicht befaßt, und weil die Staatskasse auch stets 
f] öppocria Tpaireia, nicht p toO òeíva TpaireZa Tapeicuv genannt 
wird. Da aber die Tapeicuv-Bank in drei Fällen unverkennbar mit 
Zahlung öffentlicher Gelder zu tun hat, was für die übrigen 
Banken nicht nachweisbar ist, so muß sie eine Sonderstellung 
eingenommen haben. 
C. Hermupolis. Was Hermupolis betrifft, so fehlen die 
nötigen Unterlagen, um die dortige Staatsbank sicher erkennen zu 
können. Hier darf ich nur eine Vermutung wagen. Während näm- 
Hch in den Urkunden aus Hermupolis die Staatskasse immer als 
òppocTía xpáneCa, die Privatbanken stets nach ihren Inhabern be 
nannt werden, sticht eine bestimmte Bank durch ihre eigenartige 
Firma gegen alle ab, nämlich f| MicrOcuxcuv xpárreía. Diese Bank 
ist durch folgende Urkunden bezeugt (in zeitlicher Folge): 
P. Lond. in S. 148 Kr. 932 (211 n. Chr.): òià [xjfjç èv ['Epp]o(0) 
7r(óXei) Mi[(T0(cuxcùv) xp(aTTé7pç)].
	        
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