Abschn. 8. Der Begriff Gnoaupóç.
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machten; wenigstens deutet dahin CPR. 31, 14 (152 n. Ohr.), ein
ähnliches Pachtangebot: òiúcTuji TTupoö apxaßuiv òéKa |LiéTp[uji] bpó[|aou%
TeTp[ax]oivÍKUJi öticraupoO irpótepov TTaaíujvoç. Hier ist von einem
Privatspeicher die Rede, der ursprünglich einem ge wißen Pasión
gehörte ; später war er in andere Hände übergegangen, doch blieb,
wie das auch bei Grundstücken häufig zu beobachten ist, der Name
des alten Besitzers haften. Würde dieser Speicher ein Zubehör zu
den sonstigen Gebäulichkeiten eines Grundbesitzers sein, so würde
man wohl nicht den Ausdruck ‘Gricraupóç Tipótepov TTadíuuvog'
gewählt haben; der ganze Ausdruck läßt nur die Deutung zu, daß
der Gqdaupóç ein für sich bestehendes und selbständig betriebenes
Gebäude war.
Privatspeicher werden noch erwähnt: BGH. 918, 12 (111/2
n. Chr.) : GquaupoO Za[.]|iou, und BGH. 644, 25 (69 n. Chr.): Gri<Jaupoü
ZúvGeujç(?)^
Zum Unterschiede von diesen Privatspeichern heißen die
Staatsspeicher òripócrioi Gridaupoi^; doch in der Mehrzahl der
Fälle findet man die bloße Bezeichnung ‘Grjcraupóç’, weil aus dem
Inhalte der Urkunde meistenteils klar hervorgeht, daß kein anderer
Speicher gemeint sein kann. Da der Staatsspeicher in die Landes-
Finanzverwaltung eingegliedert ist, so sagte man auch gelegentlich:
pexpeîv eîç xòv xf^ç òioiKncreujç Gncraupóv*, oder, indem man den
Staatsspeicher noch allgemeiner als Glied des Staatsganzen auffaßte:
pexpeîv eîç xò òrmóíTiov^.
Wie man bisweilen òrnuómoç Gqcraupóç sagte, so auch bis
weilen ÒTiiLiócrioç ffixoXÓTOç“, zum Unterschiede von den Ver
waltern der Privatspeicher.
Die Gpcraupoi verwalten nicht lediglich Getreide, sondern auch
noch andere Ackerfrüchte (s. Abschn. 14); daher ist es nicht ganz
zutreffend, wenn man *Gn(Jaupóç* durch „Getreidespeicher“ über
setzt. Man wählt am besten den allgemeinen Ausdruck „Speicher“
und, wenn es sich um den òripódioç Gqcraupôç handelt, den Aus
druck „Staatsspeicher“.
Die Tempelspeicher (Grjcraupoi íepújv)® haben nach den bis-
^ vgl. Waszynski, aaO. S. 112, der an (Juv0¿<t>uj(; od. dgl. denkt.
* P. Oxy. 1101, 28; P. Arah. U 87, 19; 89, 7.
» Ostr. II 773.
« P. Oxy. I 89, 1 ; 90,1 ; III 517, 3; 518,1; P. Arah. II 88, 23.
» P. Lond. II S. 30 ff. Nr. 258 (1. Jahrh. n. Chr.).
* Wilcken, Ostraka I S. 656; Otto, Priester und Tempel I S. 104.