Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Abschn. 8. Der Begriff Gnoaupóç. 
41 
machten; wenigstens deutet dahin CPR. 31, 14 (152 n. Ohr.), ein 
ähnliches Pachtangebot: òiúcTuji TTupoö apxaßuiv òéKa |LiéTp[uji] bpó[|aou% 
TeTp[ax]oivÍKUJi öticraupoO irpótepov TTaaíujvoç. Hier ist von einem 
Privatspeicher die Rede, der ursprünglich einem ge wißen Pasión 
gehörte ; später war er in andere Hände übergegangen, doch blieb, 
wie das auch bei Grundstücken häufig zu beobachten ist, der Name 
des alten Besitzers haften. Würde dieser Speicher ein Zubehör zu 
den sonstigen Gebäulichkeiten eines Grundbesitzers sein, so würde 
man wohl nicht den Ausdruck ‘Gricraupóç Tipótepov TTadíuuvog' 
gewählt haben; der ganze Ausdruck läßt nur die Deutung zu, daß 
der Gqdaupóç ein für sich bestehendes und selbständig betriebenes 
Gebäude war. 
Privatspeicher werden noch erwähnt: BGH. 918, 12 (111/2 
n. Chr.) : GquaupoO Za[.]|iou, und BGH. 644, 25 (69 n. Chr.): Gri<Jaupoü 
ZúvGeujç(?)^ 
Zum Unterschiede von diesen Privatspeichern heißen die 
Staatsspeicher òripócrioi Gridaupoi^; doch in der Mehrzahl der 
Fälle findet man die bloße Bezeichnung ‘Grjcraupóç’, weil aus dem 
Inhalte der Urkunde meistenteils klar hervorgeht, daß kein anderer 
Speicher gemeint sein kann. Da der Staatsspeicher in die Landes- 
Finanzverwaltung eingegliedert ist, so sagte man auch gelegentlich: 
pexpeîv eîç xòv xf^ç òioiKncreujç Gncraupóv*, oder, indem man den 
Staatsspeicher noch allgemeiner als Glied des Staatsganzen auffaßte: 
pexpeîv eîç xò òrmóíTiov^. 
Wie man bisweilen òrnuómoç Gqcraupóç sagte, so auch bis 
weilen ÒTiiLiócrioç ffixoXÓTOç“, zum Unterschiede von den Ver 
waltern der Privatspeicher. 
Die Gpcraupoi verwalten nicht lediglich Getreide, sondern auch 
noch andere Ackerfrüchte (s. Abschn. 14); daher ist es nicht ganz 
zutreffend, wenn man *Gn(Jaupóç* durch „Getreidespeicher“ über 
setzt. Man wählt am besten den allgemeinen Ausdruck „Speicher“ 
und, wenn es sich um den òripódioç Gqcraupôç handelt, den Aus 
druck „Staatsspeicher“. 
Die Tempelspeicher (Grjcraupoi íepújv)® haben nach den bis- 
^ vgl. Waszynski, aaO. S. 112, der an (Juv0¿<t>uj(; od. dgl. denkt. 
* P. Oxy. 1101, 28; P. Arah. U 87, 19; 89, 7. 
» Ostr. II 773. 
« P. Oxy. I 89, 1 ; 90,1 ; III 517, 3; 518,1; P. Arah. II 88, 23. 
» P. Lond. II S. 30 ff. Nr. 258 (1. Jahrh. n. Chr.). 
* Wilcken, Ostraka I S. 656; Otto, Priester und Tempel I S. 104.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.