Full text : Soziale Reformen

30 Gustav Marburg. Soziale Reformen,

zu dienen — durch die Einrichtung und Überwachung der Erholungsstätte;
 und die Krankenkassen sind die Trägerinnen des
Betriebes. Dieses Zusammenwirken hat zur Foige, daß die Erholungsstätten
 durchaus Wohlfahrtseinrichtungen, nicht Wohltätigkeitseinrichtungen
 sind.
Außerdem ist wirtschaftlich die Wohlfeilheit der Einrichtung
wichtig. Geht man nach dem Beispiel des Berliner Komitees für
Erholungsstätten vor, so kann man mit etwa 3-—4000 Mark eine Erholungsstätte
 errichten, die. für etwa 150 Kranke Raum gewährt,
d. h. eine Erholungsstätte kostet nicht mehr als unter günstigen
Umständen ein Bett in einem Krankenhause,
Die Erholungsstätten sind geteilt: in Erholungsstätten für
Männer und für Frauen. Anfangs befürchtete man in Berlin, daß
Ehefrauen den Erholungsstätten fern bleiben würden, und daß nur
die unverehelichten davon Nutzen ziehen würden; die Befürchtung
hat sich als grundlos erwiesen. Es kamen Ehefrauen in verhältnismäßig
 großer Zahl. Dazu trägt aber vie! bei, daß es denjenigen von
ihnen, die nichtschulpflichtige Kinder haben, gestattet ist, diese in
die Erholungsstätten mitzunehmen.
Wie sehr die Berliner Erholungsstätten einem tatsächlichen
Bedürfnis entsprechen, ergaben folgende Daten: für die Erholungsstätte
 »Jungfernheide« wurden in der Zeit vom 20. Mai — 1. August
v. J. seitens 83 Krankenkassen 600 Patienten angemeldet, etwa über
300 konnten aufgenommen werden; die tägliche Besuchsziffer betrug
durchschnittlich 150. Zumeist erstreckt sich die Kur des einzelnen
Patienten auf 4 Wochen:

Asylhäuser und Erholungsstäten.

Von den durch Kassenüberschüsse der Kranken-,
Versorgungs- und Unfallskassen noch gebildeten Reservefonds,
 können Asylhäuser, Erholungsstätten und Kurhäuser
gegründet werden. Auch die Privatwohltätigkeit wird sich
gerne — für solche Zwecke — mit Beiträgen beteiligen;
es existieren ja heute schon solche Wohltätigkeitsvereine.
Das ganze bedarf einer entsprechenden Organisation.

Wohnungsfrage.

Werden die. Kranken-, Versorgungs- und Unfallskassen
 nach der gegebenen Anregung organisiert, kann
            
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