38 . Gustav Marburg. Soziale Reformen. -
sind viele Vereine, welche die Bekleidung etc. der Kinder
bezwecken. Die Armut kann nicht leichterdings aus der
Welt geschafft werden, wohl aber das Elend.
Die Beamtenfrage.
Man macht dem Staat den Vorwurf, daß er kein
Verwaltungstalent besitzt, und es steht außer Zweifel,
daß derselbe einen einfacheren und moderneren Rechnungsund
Verwaltungsmodus anstreben könnte, und daß der
Bureaukratismus nicht mehr‘ in unsere Zeit paßt.
Die Beamten sollten für die verschiedenen Fächer
praktisch ausgebildet und entsprechend bezahlt werden,
dafür aber auch das Notwendige leisten. Wer fordert,
muß bieten — wer bietet, darf fordern. — Der rechte
Mann soll an den rechten Platz gestellt werden!
Die richtige Lösung der Volksschulfrage wäre speziell
für alle Beamten sehr wichtig.
Kechtswesen.
(Siehe Erfurter Programm Par. 8.)
Wenn der Staat feststellt: »Unkenntnis des Gesetzes
macht nicht straflos« sollte er das Rechtswesen so billig
als möglich organisieren. Recht müßte unter allen
Umständen als Recht gewahrt werden.
Der Rechtsanwalt sollte ebenso wie der Staatsanwalt
Staatsbeamter sein, und es könnten die für seine Inanspruchnahme
fallenden Gebühren durch Stempelmarken
berichtigt werden. Dieses Prinzip ist zum Teile schon
im Strafverfahren anerkannt, der Notar ist im gewissen
Sinne Staatsbeamter, Die Advokatenfrage ist zu bekannt
um geschildert zu werden, der größere Teil der Advokaten