doppelten Produktivität der Arbeit ein auf ethifchem Gebiete ungewohnter
„rechnender Gei ft“ empor, fo erweift fich der letztere als „geläutert“ durch
die Tatfache, daß im Gegenfatz zu einem Erwerbsunternehmen jeglicher von
der Wohlfahrtzentrale aus fozialer Betätigung erzielte Gewinn im Kreis
lauf reftlos wieder fozialen Zwecken zuflief^t.
Durch Erlaß des Minifters des Innern vom 24. Dezember 1914 wurden
erftmalig der Gemeindeverwaltung angefchlo|Jenen, gemeinnützigen Organi-
fationen für Zwecke der Kriegswohlfahrtspflege
Unterstützungen von Reich und Staat
zugebilligt und feither die Aufwendungen der Wohlfahrtzentrale für
Familien- und Mietunterftützungen, fowie Kriegsküchen durch entfprechende
fiskalifche Zufchüffe erheblidi entlaftet.
Je mehr aber der Anfangs befcheidene Apparat der Wohlfahrtzentrale
durch die Häufung der Aufgaben und die Ausgeftaltung der Einrichtungen
zu einem verwickelten Räderwerk auswuchs, war es, zumal bei der langen
Kriegsdauer, unvermeidlich, für die Durchführung einiger Aufgaben die
(tärkeren Schultern der Stadthaffe in Anfpruch zu nehmen. Eine derartige
Ablösung durch die öffentliche Wohlfahrtspflege
fehlen in folchen Fällen gegeben, welche als eine pflichtmäßige Ergänzung
der ftädtifchen Kriegsfürforge-Mafmahmen anzufehen find. Während dem
gemäß die urfprünglich von der Wohlfahrtzentrale beftrittenen Kriegseltern-
Unter|tüt>ungen feit 1. Juni 1916 von der Stadt übernommen worden find,
gehen feit 1. April 1917 die Mietunterftützungen und feit dem 1. Januar 1917
die Kriegsküchenzufchüffe, foweit fie über den Bedürftigen-Kreis hinaus der
Ernährung der allgemeinen Bevölkerung dienen, zu Laften des kommunalen
Kriegsftocks. Die praktifche Durchführung des Mietunterftützungsverfahrens,
fowie der Betrieb der Kriegsküchen wurde abfichtlich der Wohlfahrtzentrale
belaffen, einmal, um dadurch den privaten Charakter der Kriegseinrichtungen
zu wahren, und zum andern, um die wertvolle, fortgefetzte Mitwirkung
ehrenamtlicher Arbeitskräfte zu fichern.