Full text : Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

doppelten  Produktivität  der  Arbeit  ein  auf  ethifchem  Gebiete  ungewohnter
„rechnender  Gei  ft“  empor,  fo  erweift  fich  der  letztere  als  „geläutert“  durch
die  Tatfache,  daß  im  Gegenfatz  zu  einem  Erwerbsunternehmen  jeglicher  von
der  Wohlfahrtzentrale  aus  fozialer  Betätigung  erzielte  Gewinn  im  Kreislauf ­
  reftlos  wieder  fozialen  Zwecken  zuflief^t.
Durch  Erlaß  des  Minifters  des  Innern  vom  24.  Dezember  1914  wurden
erftmalig  der  Gemeindeverwaltung  angefchlo|Jenen,  gemeinnützigen  Organifationen
  für  Zwecke  der  Kriegswohlfahrtspflege
Unterstützungen  von  Reich  und  Staat
zugebilligt  und  feither  die  Aufwendungen  der  Wohlfahrtzentrale  für
Familien-  und  Mietunterftützungen,  fowie  Kriegsküchen  durch  entfprechende
fiskalifche  Zufchüffe  erheblidi  entlaftet.
Je  mehr  aber  der  Anfangs  befcheidene  Apparat  der  Wohlfahrtzentrale
durch  die  Häufung  der  Aufgaben  und  die  Ausgeftaltung  der  Einrichtungen
zu  einem  verwickelten  Räderwerk  auswuchs,  war  es,  zumal  bei  der  langen
Kriegsdauer,  unvermeidlich,  für  die  Durchführung  einiger  Aufgaben  die
(tärkeren  Schultern  der  Stadthaffe  in  Anfpruch  zu  nehmen.  Eine  derartige
Ablösung  durch  die  öffentliche  Wohlfahrtspflege
fehlen  in  folchen  Fällen  gegeben,  welche  als  eine  pflichtmäßige  Ergänzung
der  ftädtifchen  Kriegsfürforge-Mafmahmen  anzufehen  find.  Während  demgemäß ­
  die  urfprünglich  von  der  Wohlfahrtzentrale  beftrittenen  Kriegseltern-Unter|tüt>ungen
  feit  1.  Juni  1916  von  der  Stadt  übernommen  worden  find,
gehen  feit  1.  April  1917  die  Mietunterftützungen  und  feit  dem  1.  Januar  1917
die  Kriegsküchenzufchüffe,  foweit  fie  über  den  Bedürftigen-Kreis  hinaus  der
Ernährung  der  allgemeinen  Bevölkerung  dienen,  zu  Laften  des  kommunalen
Kriegsftocks.  Die  praktifche  Durchführung  des  Mietunterftützungsverfahrens,
fowie  der  Betrieb  der  Kriegsküchen  wurde  abfichtlich  der  Wohlfahrtzentrale
belaffen,  einmal,  um  dadurch  den  privaten  Charakter  der  Kriegseinrichtungen
zu  wahren,  und  zum  andern,  um  die  wertvolle,  fortgefetzte  Mitwirkung
ehrenamtlicher  Arbeitskräfte  zu  fichern.
            
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