Full text : Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

b)  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer.
Wie  die  meiften  Lieferungsverbände,  fo  gewährte  auch  die  Stadt  Barmen
zu  Anfang  des  Krieges  den  Familien  der  Kriegsteilnehmer  für  die  über
eine  gewiffe  Zahl  hinausgehenden  Familienmitglieder  keine  Kriegsunter-|tüt?ung.
  War  ausnahmsweife  eine  lieberfchreitung  des  feftgefetjten  Hoch  ftfatjes
  erforderlich,  fo  wurden  aus  den  Mitteln  der  Wohlfahrtzentrale  Zufchüffe
  gewährt.  Diefe  beliefen  fleh  von  Kriegsbeginn  bis  Ende  Juli  1915
auf  insgefamt  Mb.  6868,—.  Ab  1.  Auguft  1916  hat  der  Lieferungsverband
Barmen  die  Befchränhung  der  Höhe  der  Unterftü^ungen  aufgehoben  und
gewährt  feitdem  für  jeden  Kopf  eines  Haushaltes  Unterftühung.
Weil  im  Gefet?  für  die  Kriegsunterftütjung  der  Eltern  eines  Kriegsteilnehmers ­
  ein  um  die  Hälfte  niedrigerer  Sat-s  vorgefehen  i|t,  als  für  feine  Ehefrau, ­
  gewähren  viele  Lieferungsverbände  den  Eltern  weniger  Kriegsunterftütjung,
  als  den  Ehefrauen.  Mit  Hilfe  der  W.-Z.  konnte  in  Barmen  die
Kriegsunterftü^ung  für  Eltern  fo  hoch  bemeffen  werden,  wie  für  Ehefrauen.
Die  W.-Z.  leiftete  von  Kriegsbeginn  bis  Ende  Mai  zu  diefem  Zwecke  insgefamt ­
  einen  Zufchuf?  von  Mk.  313  570,—.  Außerdem  hat  die  W.-Z.  die
in  Fällen  befonderer  Bedürftigkeit  über  die  Regelleiftungen  des  Lieferungsverbandes ­
  erforderlich  gewefenen,  befonderen  Unterführungen,  von
Kriegsbeginn  bis  Ende  Mai  1916  insgefamt  Mk.  15  000,—  getragen.
Liebesgaben  für  Kriegerfamilien.
Zufchuf?  der  W.-Z.  Mk.  31158,85.  Im  Merkurhaufe  wurden  an  rund
3000  Kriegerfamilien  Kleidungs-  und  Wäfcheftücke  ausgegeben.  Erftlingswäfche
  gelangte  durch  den  Vaterländifchen  Frauenverein  und  den
Nationalen  Frauendienft  zur  Ausgabe.
Weißnacßtsgaben  für  Angeßörige  verdorbener  oder  verwundeter  Krieger.
Zufchuj?  der  W.-Z.  Mk.  2536,—.  Im  Jahre  1916  mufhe  von  einer  Befcherung
  abgefehen  werden,  da  Lebensmittel  und  Kleidungsftücke  nicht
mehr  erhältlich  waren.
2.  Kriegs-Beschädigten-Fürsorge.
Durch  eine  ausführlich  begründete  Eingabe  an  den  Yorftand  des
Vereins  für  Gemeinwohl  regte  die  Wohlfahrtzentrale  am  22.  Februar  1915
die  Bildung  eines  Ortsausfchuffes  für  Kriegsbefchädigten-Fürforge  und  die
Befolgung  folgender  Richtlinien  an:
1.  Fortlaufende  Anmeldung  aller  ortsanwefenden  Kriegsbefchädigten.
2.  Feftftellung,  was  der  einzelne  Verftümmelte  noch  leiften  kann.
            
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