Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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C. Erläuternde und zusätzliche Bemer 
kungen. 
a) Die Stellung der Wirtschaftsverbände. 
Den vorstehenden Darlegungen könnte zunächst der Ein 
wurf gemacht werden, daß es unstatthaft sei, die Verbands- 
wirtschaften — als deren Beispiele wir u. a. Kartelle, Genossen 
schaftsverbände und Genossenschaften, Gewerkschaftsverbände 
und Gewerkschaften anführten — als Unterganzheiten der 
„Volkswirtschaft" zu behandeln. Die zunftähnlichen Verbände, 
so könnte man einwenden, seien sichtbare und greifbare „Orga 
nisationen" mit einer Leitung, einem „Vorstande", an der 
Spitze; und ihr Wesen sei die Selbsthilfe der einzelnen Wirt 
schafter, welche sich in ihnen zusammentun, um sich mono 
polistische Stellungen für ihre wirtschaftlichen Leistungen zu 
erobern. 
Dieser Einwurf ist nicht stichhaltig. Die Volkswirtschaft 
kann und muß — wenn man schon von dieser Seite der Betrach 
tung ausgeht — ganz ähnlich als „Organisation" der Wirt 
schaft betrachtet werden, wie ein Kartell oder eine Genossen 
schaft „Organisation" einzelner Teilgebiete oder Fachbereiche 
ist. Der Organisator heißt aber in der Volkswirtschaft nicht 
„Kartelldirektor" oder „Genossenschafts-Vorstand", sondern — 
Staat, und in der Gebietswirtschaft: Landesregierung, Provinz 
regierung, Landrat, Gemeinderat! Allerdings muß man sich 
daran gewöhnen, im Bannkreis der wirtschaftlichen Erschei 
nungen ausschließliche lautere Wirtschaft zu suchen 
und zu sehen. Der Staat ist hier, wie wir schon oben (S. 97) 
betonten, nicht in seiner Eigenschaft als „Staat" Bestandteil 
desjenigen, was wir als „Volkswirtschaft" vor uns haben; er 
ist daher im strengsten Sinne des Wortes auch durchaus nicht 
als der „Organisator" der Volkswirtschaft zu betrachten! 
Denn „Staat" und „Organisation" sind ab-
	        
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