Object: Das Konkursverfahren

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Das Konkursverfahren. 
zurück, so ist es Sache des Gläubigers der streitig gebliebenen 
nichttitulierten Forderung, im ordentlichen Verfahren Klage auf 
Feststellung seiner Forderung zu erheben. Für die Klage ist das 
Amtsgericht, bei welchem das Konkursverfahren anhängig ist, 
oder das übergeordnete Landgericht zuständig, das erstere bei einem 
Streitwert bis zu 600 IN., das letztere bei einem solchen über 
600 KI. Der Wert des Streitgegenstandes ist nach der mutmaß 
lichen höhe der Konkursdividende zu bemessen. An Stelle der 
genannten Gerichte sind die bestehenden Sondergerichte (insbesondere 
das Kaufmanns- und Gewerbegericht), die Verwaltungsbehörden 
und Verwaltungsgerichte, im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompe 
tenz auch zur Entscheidung über den Feststellungsstreit zuständig. 
Für die Feststellung der Gehaltsansprüche eines kaufmännischen 
Angestellten, dessen Jahresbezüge 5000 KI. nicht übersteigen, und 
für die Feststellung des diesem zukommenden Lohnvorrechts ist 
hiernach im Streitfälle nicht das Amtsgericht oder Landgericht, 
sondern das Kaufmannsgericht zuständig. 
Lei Feststellungsstreitigkeiten über öffentliche Abgaben und 
bei sonstigen den Verwaltungsgerichten oder Verwaltungsbehörden 
zugewiesenen Feststellungsprozessen bedarf es der Prüfung im ein 
zelnen Falle, ob jene Behörden oder Gerichte nach den maß 
gebenden Gesetzesbestimmungen zur Entscheidung im vollen Umfang 
berufen sind, oder ob sich nicht eine — allerdings nicht zu be 
grüßende — Zweiteilung ergibt, wonach über die Forderung selbst 
die Verwaltungsbehörde oder das verwaltungsgericht, über das 
in Anspruch genommene Vorrecht hingegen das ordentliche Gericht 
entscheidet. 
Wurden gegen ein und dieselbe Forderung mehrere Widersprüche 
erhoben, also beispielsweise gleichzeitig vom Verwalter und von 
einem Gläubiger oder von mehreren Gläubigern, so bedarf es der 
Widerspruchsverfolgung gegen sämtliche Widersprechenden, zweck 
mäßigerweise in einer einheitlichen Klage gegen sämtliche; die Füh 
rung verschiedener getrennter Rechtsstreite ist gesetzlich nicht aus 
geschlossen^ das Gericht wird jedoch in der Regel die Verbindung 
mehrerer getrennter Feststellungsstreite bezüglich der gleichen For 
derung beschließen. Der Sieg des Gläubigers der widersprochenen 
Forderung gegen einen der widersprechenden genügt nicht zur 
Beseitigung der Widersprüche, wohl aber bedeutet die Abweisung 
des Feststellungsanspruchs auch nur gegenüber einem Widersprechen 
den die endgültige Ausschließung der bestrittenen Forderung aus 
dem Kreis der Konkursforderungen. Besonders wichtig ist die
	        
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