ihnen gehören nur zwei in den Rahmen dieser Studie, erstens jene, die
dem Hause der Gemeinen eine hemmende Schranke setzt und zweitens
die Tätigkeit einer legislativen Revisionskammer.
Die Theorie der verfassungsmäßigen Hemmungen war ein hervor
stechender Zug in den politischen Spekulationen des Liberalismus.
Zuerst wünschten die Whigs von der Aristokratie, daß sie den vul
gären Ausschreitungen Einhalt gebieten sollte, die sie bis 1870 von den
Mittelklassen befürchteten, als sich das Haus der Gemeinen von der
Vormundschaft des Herrenhauses befreite. Dann wünschten die Libe
ralen ganz einfach, den Radikalismus eines Unterhauses zu zähmen,
das zu sehr unter die Herrschaft der Demokratie geriet. Endlich ver
langen die allgemeinen konservativen Instinkte des Landes unserer
Tage nach der Gewißheit, daß eine nochmalige Untersuchung vor ei
nem Geschworenengericht eröffnet werde, das für sie eingenommen ist
und von dem deshalb erwartet werden kann, daß es ihnen mehr als
Recht zuspräche.
In der Praxis ist diese Theorie am bewußtesten in der Verfassung der
Vereinigten Staaten verkörpert worden, von der Herr Bryce schreibt:
„Die gewöhnlichen Funktionen und Geschäftsangelegenheiten der Re
gierungen, wie: Gesetzgebung, Steuererhebung, Auslegung und Aus
führung der Gesetze, Rechtspflege und die Leitung der auswärtigen
Angelegenheiten, sind an eine Reihe von Organen und Personen verteilt,
deren Befugnisse so peinlich in Gleichgewicht gesetzt sind und sich an so
vielen Punkten berühren, daß eine stetige Gefahr von Konflikten, ja
selbst vollständiger Stockung besteht.“ Daß die Absicht der Männer,
die diesen Mechanismus der Hemmungsmittel konstruiert haben, trotz
ihres amerikanischen Ursprunges einen konservativen Zweck verfolgte,
erklärt Bryce so: „Jene, die diese hemmenden und ausgleichenden
Einrichtungen erfunden haben, waren weniger auf die Entwicklung
einer öffentlichen Meinung bedacht, als daß sie ihr widerstehen und
Wellenbrecher gegen sie errichten wollten“ 1 . Der Philadelphia-Con
vent von 1787 fürchtete „die demokratische Hast und Unbestän
digkeit“ ! Alles andere, nur keine günstigen Erfolge sind hiermit in
Amerika erreicht worden. „Man hat die Sphäre der Exekutivgewalt
so eingeengt, daß sie die Nation oder selbst ihre eigene Partei im
Lande nicht führen kann. Man hat nach Unabhängigkeit der Kon-
1 Siehe Bryce: American Commonwealth, III., pp. 28—29.
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