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niedergehendes Athen oder ein gefallenes Rom: führend, wenn es hierzu
stark genug wäre; untergeordnet, wenn seine Schwäche in die Augen
spränge. Es gäbe keine allgemeine britische Justiz, keine gemeinsame
Regierungstradition. Jeder Staat ginge seine eigenen Wege und
fände die Unterstützung der übrigen Staaten, weil jeder gegen die
Reichskontrolle argwöhnisch wäre. Dies wäre ganz deutlich eine Auflösung
des Reiches. Und dies ist die Politik der modernen Imperialisten
mit ihren Programmen der Vorzugszölle und ihrem Zögern, den
Staaten, wo Schwarze und Weiße beisammen wohnen, die Bedingungen
einer Eingeborenenregierung zu diktieren.
Andererseits kann sich das Reich unter der Leitung weiser Regierungskunst
auf organischen Bahnen entwickeln. Es kann mit einem
Nervenzentrum versehen werden; seine Tätigkeit, Politik und Persönlichkeit
ließen sich organisieren und würden einen Reichsgedanken und
einen Reichszweck widerspiegeln. Groß sind die im Wege stehenden
praktischen Schwierigkeiten. Die zu ihrer Überwindung ersonnenen
Auskunftsmittel, wie die Reichsföderation, sind nach einer längeren
oder kürzeren Dauer der Zustimmung sämtlich verworfen worden.
Die sich selbst regierenden Staaten, die erst jetzt ihre Unabhängigkeit
und Bedeutung empfinden, sind mit vollem Recht empfindlich gegen
Eingriffe von außen. Sie sind gewillt, an dem Ansehen des Reiches
teilzunehmen, aber es soll sich nicht in ihre Selbstregierung mischen.
So sind die Vorschläge für die Schaffung eines Reichsparlamentes auf
föderativer Grundlage und eines Reichsrates abgelehnt worden. Nicht
besser wird es der Reichszollgesetzgebung gehen, sobald man sich näher
mit ihr befaßt; denn wenn der Plan bis ins einzelne ausgedacht wird,
sieht man, daß er durchaus nichts Imperialistisches an sich trägt. Gewisse
Wirtschaftsinteressen wären innerhalb des Reiches auf Kosten anderer
Interessen zu begünstigen. So soll z. B. der kanadische Weizenbauer
durch ein Vorzugsabkommen geschützt werden, unter dem der
kanadischeWollfabrikant zu leiden glaubt; dem britischen Industriellen
sollen auf dem australischen Markte Vergünstigungen gewährt werden,
die der britische Lebensmittelkonsument zu bezahlen hätte, während
die Vergünstigungen sich faktisch nur auf solche ausgefallenen
Handelsartikel beziehen würden, die der australische Produzent trotz
des Schutzzolles, der in manchen Fällen prohibitiv wirkt, gar nicht
erobern kann. Das ist aber kein Vorschlag für eine Reichseinheit, son-