Full text: Sozialismus und Regierung

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muß. Gewiß kann es Zeiten geben, wo eine bedeutende Persönlichkeit, 
wie z. B. Friedrich der Große, dem Volke ihren eigenen Willen auf 
zwingt und eigenmächtig ihre Handlungen bestimmt, aber dann 
nickt das Volk geduldig Beifall. Denn entweder richtet sich die ver 
folgte Politik nicht wirklich gegen seine eigenen Wünsche oder sie 
ist die Handlungsweise einer anerkannten Gewalt, eine Betätigung, 
die in einem von dem Volke gutgeheißenen allgemeinen Regierungs 
system zur Einzelerscheinung wird. Haben sich die Völker erst ein 
mal häuslich eingerichtet, so tritt die Berufung auf die Gewalt, die 
stets im Hintergrund lauert, nur selten in den Vordergrund des öffent 
lichen Lebens. 
Diese öffentliche Meinung, auf die sich jede Regierung gründet, 
erhält immer mehr die unmittelbare Verantwortung für die Re 
gierungshandlungen. Den sich fügenden Klassen bringt die durch 
Handel und Industrie erzeugte Reichtumsanhäufung die wirtschaft 
liche Macht, eine politische Machtstellung aber erringen sie, weil sie 
in Kriegszeiten zur Landesverteidigung aufgerufen werden müssen 
oder weil sie sich bei inneren Konflikten zwischen König, Kirche 
und Adel für die eine oder andere der streitenden Parteien zu er 
klären haben. Dies aber setzt sie in den Stand, sich den Wert ihrer 
Nützlichkeit mit der Münze politischer Freiheiten bezahlen zu lassen. 
Die Geschichte der politischen Freiheit berichtet über die Wege, die 
die Gemeinschaften einschlugen, als sie aus einem Stadium, in dem 
sie einem Regierungssystem gemeinhin zustimmten, ohne für die Poli 
tik der höchsten Staatsautorität verantwortlich zu sein, in jenen Zu 
stand gelangten, in dem die öffentliche Meinung das allgemeine 
System nicht allein akzeptiert, sondern sich seiner bedient und so zur 
handelnden obersten Gewalt wird. Die öffentliche Meinung des Unter 
tanen verwandelt sich in die des Staatsbürgers, der Staat wird demo 
kratisch. Pläne werden ersonnen undangenommen—wie: Finanzhoheit 
des britischen Hauses der Gemeinen —, durch die alle im Staate formell 
von der öffentlichen Meinung unabhängigen Gewalten in ihrer wirk 
lichen Macht beschränkt werden. Die öffentliche Meinung, die an 
fangs die Herrscher in der Ausübung ihrer Regierungsrechte begrenzt, 
ergreift die Initiative in der Gesetzgebung, und dies ist von wesent 
licher Bedeutung. Teilnehmen muß das Volk an der Leitung der Poli 
tik, nicht aber die Wirkungen der staatlichen Maßnahmen einfach
	        
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