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sehen Kampfes zwischen Souverän und Untertanen. Gedanklich
sollte deshalb die Souveränität der demokratischen Idee nicht mehr
widerstreben, als der zwischen dem Werkmeister und dem gewöhn
lichen Arbeiter zu machende Unterschied — ja vielleicht nicht einmal
in diesem Maße.
Sowohl in Amerika als in England, in Frankreich wie in Deutschland
gibt es eine höchste Staatsgewalt. Sie schließt stets ein subjektives
Verhältnis ein. Zwar ist nominell der König unser Souverän, doch in
Wirklichkeit ist es die Wählerschaft, die durch das Haus der Gemeinen
handelt, aber von den Peers der Lordskammer und den allgemeinen Ar
beitsmöglichkeiten der Regierungsmaschine im Zaum gehalten und in
der Durchsetzung ihres Willens beschränkt wird 1 . Verfassungsmäßig
ist der König dem System der Regierungsgewalt, worin er eingeglie
dert ist, subordiniert, desgleichen jedes einzelne Mitglied des Hauses
der Gemeinen, obgleich die Abgeordneten als Gesamtheit über den
größeren Teil der staatlichen Machtfülle verfügen.
Es entsteht nun die Frage, wie die verschiedenen Funktionen, diese
Ausstrahlungen der Souveränität, beschaffen sein und untereinander
verbunden werden müssen, um die organische Einheit des Staates und
die Aufsicht der öffentlichen Meinung sicherzustellen. Bevor ich
diese Frage beantworte, muß ich einige allgemeine Bemerkungen über
die Persönlichkeit des Staates vorausschicken.
Durch seine Demokratisierung hat der Staat nicht bloß seine Or
ganisation, sondern sein ganzes Wesen verändert; denn Demokratie
heißt nicht einfach eine Regierungsmethode, sondern mit ihr ver
knüpft sich die Vorstellung eines geistigen Prinzips und eines Re
gierungszweckes. Hier wie im allgemeinen bedeutet nun Formwandel
eine Zweckveränderung, und die Demokratie erscheint in der Fülle
der Zeiten, um das Leben des Staates auf eine höhere Entwicklungs
stufe zu heben. Eine absolute Monarchie oder eine Aristokratie ver
mögen wohl Staaten zu gründen und zu erhalten, ihnen durch Welt
politik Größe zu verleihen, sie können in ihnen die schönen Künste
und die Wissenschaften pflegen, Industrie und Gewerbe fördern und
die Organe der Rechtssprechung schaffen: aber die Freiheit können
sie ihnen nicht geben. Ihre segensreichen Schöpfungen sind die guten
Taten von Protektoren, aber ihre Herrschaft birgt innerlich die Keime
1 Siehe Bd. XI, Kap. IV. ~