Full text: Sozialismus und Regierung

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sehen Kampfes zwischen Souverän und Untertanen. Gedanklich 
sollte deshalb die Souveränität der demokratischen Idee nicht mehr 
widerstreben, als der zwischen dem Werkmeister und dem gewöhn 
lichen Arbeiter zu machende Unterschied — ja vielleicht nicht einmal 
in diesem Maße. 
Sowohl in Amerika als in England, in Frankreich wie in Deutschland 
gibt es eine höchste Staatsgewalt. Sie schließt stets ein subjektives 
Verhältnis ein. Zwar ist nominell der König unser Souverän, doch in 
Wirklichkeit ist es die Wählerschaft, die durch das Haus der Gemeinen 
handelt, aber von den Peers der Lordskammer und den allgemeinen Ar 
beitsmöglichkeiten der Regierungsmaschine im Zaum gehalten und in 
der Durchsetzung ihres Willens beschränkt wird 1 . Verfassungsmäßig 
ist der König dem System der Regierungsgewalt, worin er eingeglie 
dert ist, subordiniert, desgleichen jedes einzelne Mitglied des Hauses 
der Gemeinen, obgleich die Abgeordneten als Gesamtheit über den 
größeren Teil der staatlichen Machtfülle verfügen. 
Es entsteht nun die Frage, wie die verschiedenen Funktionen, diese 
Ausstrahlungen der Souveränität, beschaffen sein und untereinander 
verbunden werden müssen, um die organische Einheit des Staates und 
die Aufsicht der öffentlichen Meinung sicherzustellen. Bevor ich 
diese Frage beantworte, muß ich einige allgemeine Bemerkungen über 
die Persönlichkeit des Staates vorausschicken. 
Durch seine Demokratisierung hat der Staat nicht bloß seine Or 
ganisation, sondern sein ganzes Wesen verändert; denn Demokratie 
heißt nicht einfach eine Regierungsmethode, sondern mit ihr ver 
knüpft sich die Vorstellung eines geistigen Prinzips und eines Re 
gierungszweckes. Hier wie im allgemeinen bedeutet nun Formwandel 
eine Zweckveränderung, und die Demokratie erscheint in der Fülle 
der Zeiten, um das Leben des Staates auf eine höhere Entwicklungs 
stufe zu heben. Eine absolute Monarchie oder eine Aristokratie ver 
mögen wohl Staaten zu gründen und zu erhalten, ihnen durch Welt 
politik Größe zu verleihen, sie können in ihnen die schönen Künste 
und die Wissenschaften pflegen, Industrie und Gewerbe fördern und 
die Organe der Rechtssprechung schaffen: aber die Freiheit können 
sie ihnen nicht geben. Ihre segensreichen Schöpfungen sind die guten 
Taten von Protektoren, aber ihre Herrschaft birgt innerlich die Keime 
1 Siehe Bd. XI, Kap. IV. ~
	        
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