Full text : Sozialismus und Regierung

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sehen  Kampfes  zwischen  Souverän  und  Untertanen.  Gedanklich
sollte  deshalb  die  Souveränität  der  demokratischen  Idee  nicht  mehr
widerstreben,  als  der  zwischen  dem  Werkmeister  und  dem  gewöhnlichen ­
  Arbeiter  zu  machende  Unterschied  —  ja  vielleicht  nicht  einmal
in  diesem  Maße.
Sowohl  in  Amerika  als  in  England,  in  Frankreich  wie  in  Deutschland
gibt  es  eine  höchste  Staatsgewalt.  Sie  schließt  stets  ein  subjektives
Verhältnis  ein.  Zwar  ist  nominell  der  König  unser  Souverän,  doch  in
Wirklichkeit  ist  es  die  Wählerschaft,  die  durch  das  Haus  der  Gemeinen
handelt,  aber  von  den  Peers  der  Lordskammer  und  den  allgemeinen  Arbeitsmöglichkeiten ­
  der  Regierungsmaschine  im  Zaum  gehalten  und  in
der  Durchsetzung  ihres  Willens  beschränkt  wird 1 .  Verfassungsmäßig
ist  der  König  dem  System  der  Regierungsgewalt,  worin  er  eingegliedert ­
  ist,  subordiniert,  desgleichen  jedes  einzelne  Mitglied  des  Hauses
der  Gemeinen,  obgleich  die  Abgeordneten  als  Gesamtheit  über  den
größeren  Teil  der  staatlichen  Machtfülle  verfügen.
Es  entsteht  nun  die  Frage,  wie  die  verschiedenen  Funktionen,  diese
Ausstrahlungen  der  Souveränität,  beschaffen  sein  und  untereinander
verbunden  werden  müssen,  um  die  organische  Einheit  des  Staates  und
die  Aufsicht  der  öffentlichen  Meinung  sicherzustellen.  Bevor  ich
diese  Frage  beantworte,  muß  ich  einige  allgemeine  Bemerkungen  über
die  Persönlichkeit  des  Staates  vorausschicken.
Durch  seine  Demokratisierung  hat  der  Staat  nicht  bloß  seine  Organisation, ­
  sondern  sein  ganzes  Wesen  verändert;  denn  Demokratie
heißt  nicht  einfach  eine  Regierungsmethode,  sondern  mit  ihr  verknüpft ­
  sich  die  Vorstellung  eines  geistigen  Prinzips  und  eines  Regierungszweckes. ­
  Hier  wie  im  allgemeinen  bedeutet  nun  Formwandel
eine  Zweckveränderung,  und  die  Demokratie  erscheint  in  der  Fülle
der  Zeiten,  um  das  Leben  des  Staates  auf  eine  höhere  Entwicklungsstufe ­
  zu  heben.  Eine  absolute  Monarchie  oder  eine  Aristokratie  vermögen ­
  wohl  Staaten  zu  gründen  und  zu  erhalten,  ihnen  durch  Weltpolitik ­
  Größe  zu  verleihen,  sie  können  in  ihnen  die  schönen  Künste
und  die  Wissenschaften  pflegen,  Industrie  und  Gewerbe  fördern  und
die  Organe  der  Rechtssprechung  schaffen:  aber  die  Freiheit  können
sie  ihnen  nicht  geben.  Ihre  segensreichen  Schöpfungen  sind  die  guten
Taten  von  Protektoren,  aber  ihre  Herrschaft  birgt  innerlich  die  Keime
1  Siehe  Bd.  XI,  Kap.  IV.  ~
            
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